Beschwerdeausschluss auch für bestimmte aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten

Falls der Gesetzgeber mit der Neufassung von § 80 AsylG im Ende Februar in Kraft getretenen Rückführungsverbesserungsgesetz beabsichtigt haben sollte, die Reichweite des asylrechtlichen Beschwerdeauschlusses klarer als bislang zu regeln, so scheint ihm das einstweilen noch nicht gelungen zu sein. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 13. März 2024 (Az. 11 S 402/24) erneut (siehe zuletzt HRRF-Newsletter Nr. 135) mit den Auswirkungen der Neuregelung und erklärt, was an sich bereits im Gesetz steht, nämlich dass die Reichweite des Beschwerdeausschlusses nunmehr nicht ausschließlich davon abhängt, ob es sich um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt. Vielmehr greife der Beschwerdeausschluss mit der Neuregelung auch in bestimmten rein aufenthaltsrechtlichen Verfahren, nämlich wenn es um Anträge auf die Aussetzung von Abschiebungen geht, die auf Grundlage von § 34 AsylG angedroht bzw. auf Grundlage von § 34a AsylG angeordnet wurden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871