Die rückwirkende Erteilung von Aufenthaltstiteln ist zwar nicht denkunmöglich, aber ein wohl eher exotischer Fremdkörper im System des deutschen Aufenthaltsrechts; jetzt kommen auch noch europarechtliche Argumente hinzu, so dass wohl bald mit einem Vorabentscheidungsverfahren zu rechnen sein dürfte. Außerdem geht es in dieser Woche um Freiheitsentzug (mit Entscheidungen zu Anforderungen an Haftanträge, zur Zulässigkeit der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in deutschen Justizvollzugsanstalten, zum Erfordernis einer richterlichen Haftanordnung bei geplanter Inhaftnahme und zur Festnahme in Wohnungen), um Überstellungen (mit Entscheidungen zu extralegalen Überstellungen in die Türkei und zu Dublin-Überstellungen nach Litauen), um Sprache (mit Entscheidungen zur Auswahl der Sprache für die Anhörung im Asylverfahren und zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen von deutschen Sprachkenntnissen) sowie um Familienflüchtlingsschutz bei Geburt außerhalb des Herkunftslands.