Neues zum Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen

§ 71 Abs. 5 AsylG erlaubt seit seiner Neufassung durch das Rückführungsverbesserungsgesetz einfacher als bislang die Abschiebung, wenn nach Stellung eines Folgeantrags kein neues Asylverfahren durchgeführt wurde. Wie genau in dieser Situation gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen und ggf. zu gewähren ist, nämlich entweder nach § 80 Abs. 5 VwGO oder nach § 123 VwGO, ist seitdem Gegenstand einer lebhaften Debatte unter deutschen Verwaltungsgerichten (siehe etwa HRRF-Newsletter Nr. 139, Nr. 142 und Nr. 143). Das Verwaltungsgericht Freiburg versucht nun in seinem Beschluss vom 17. Juni 2024 (Az. A 10 K 2227/24), es gewissermaßen allen recht zu machen: In den in § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG geregelten Missbrauchsfällen sei ein Antrag nach § 123 VwGO zu stellen, während in allen übrigen Fällen, d.h. nach § 71 Abs. 5 Satz 3 AsylG, ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG statthaft sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871