Vor einigen Wochen ging es an dieser Stelle schon einmal um die UN-Behindertenrechtskonvention, jetzt wird im HRRF-Blog erneut über eine Entscheidung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen berichtet. In dieser neuen Entscheidung geht es um die praxisrelevante Frage der Geltendmachung von krankheitsbezogenen Abschiebungsverboten insbesondere im Fall von psychischen Erkrankungen: Behörden und Gerichte müssen individuelle Vulnerabilitäten, soziale Isolation, Stigmatisierung und finanzielle Hürden im Zielstaat in einer systematischen Einzelfallabwägung berücksichtigen, andersfalls eine Verletzung der Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention vorliegen kann. Der Blog-Beitrag ist im Rahmen der Kooperation mit dem Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden.



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