Wenn der UN-Kinderrechtsausschuss in seinen Entscheidungen über die französische Praxis der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden immer wieder menschenrechtliche Defizite feststellen muss, dann handelt es sich offensichtlich um ein strukturelles Problem. Ein aktueller Beitrag im HRRF-Blog, der im Rahmen der Kooperation mit dem Projekt UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden ist, stellt die einschlägige Entscheidungspraxis des Ausschusses vor.



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