Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 4. März 2026 (Az. 1 C 4.25) zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit veröffentlicht. Danach stehe der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern mit diesem zugleich der Verlust des Unionsbürgerstatus nach Art. 20 AEUV einhergehe, unter dem Vorbehalt einer einzelfallbezogenen Feststellung der Verhältnismäßigkeit, die die Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigen müsse. Dies sei durch eine unionsrechtskonforme Interpretation des § 30 Abs. 1 Satz 4 und 5 StAG zu erreichen.
In methodischer Hinsicht ist das Urteil ein Lehrbuchfall für den Anwendungsvorrang des primären Unionsrechts und für eine unionsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts. Zu den praktischen Auswirkungen des Urteils sei erneut auf den Blog-Beitrag von Rechtsanwalt Ünal Zeran hingewiesen.



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