Das Beschwerdegericht muss bei entsprechenden Anhaltspunkten prüfen und aufklären, ob das Haftgericht im Haftanordnungsverfahren die Ausländerakte des Betroffenen beigezogen hat, weil sich ansonsten nicht ausschließen lasse, dass das Haftgericht Haft ohne die erforderliche Tatsachengrundlage erlassen habe und die Haft somit… Weiterlesen..