Abschiebungshaft

  • Unverschuldete Nichtausreise bei Strafhaft

    Ein Ausländer, der sich in Strafhaft befindet, ist im Sinne des § 62b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz AufenthG unverschuldet an der Ausreise gehindert, so dass gegen ihn kein Ausreisegewahrsam angeordnet werden darf, sagt das Amtsgericht Tiergarten in seinem… Weiterlesen..

  • Amtsermittlungsgrundsatz bei Rüge des rechtswidrigen Haftvollzugs

    In seinem bereits erwähnten Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. XIII ZB 45/22) hält der Bundesgerichtshof die dem Haftgericht gemäß § 26 FamFG obliegende Amtsermittlungspflicht für verletzt, und die Haft damit für rechtswidrig, wenn das Gericht trotz einer Rüge eines Betroffenen… Weiterlesen..

  • Keine Formerfordernisse für Haftantrag

    Ein Haftantrag unterliegt keinem gesetzlichen Schriftformerfordernis, meint der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. XIII ZB 45/22), und muss von der beteiligten Behörde darum auch nicht gemäß § 14b Abs. 1 FamFG als elektronisches Dokument an das Amtsgericht übermittelt… Weiterlesen..

  • Vermischtes vom Bundesgerichtshof

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist verletzt, sagt der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen vom 5. Dezember 2023 (Az. XIII ZB 91/22 und XIII ZB 15/23), wenn der Betroffene erklärt, „er wolle einen Anwalt haben“, das Amtsgericht danach aber nicht aufklärt,… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebungshaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson

    Es verstößt gegen Art. 104 Abs. 4 GG, wenn ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson eines Festgehaltenen nicht von einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung benachrichtigt wird, sagt das Bundesverfassungsgericht in drei Beschlüssen vom 18. Dezember 2023 (Az. 2 BvR 656/20, 2 BvR… Weiterlesen..

  • Vermischtes vom Bundesgerichtshof

    Das Beschwerdegericht muss bei entsprechenden Anhaltspunkten prüfen und aufklären, ob das Haftgericht im Haftanordnungsverfahren die Ausländerakte des Betroffenen beigezogen hat, weil sich ansonsten nicht ausschließen lasse, dass das Haftgericht Haft ohne die erforderliche Tatsachengrundlage erlassen habe und die Haft somit… Weiterlesen..

  • Neuer Haftgrund nur nach neuer Anhörung

    Die Annahme eines neuen Haftgrunds der Fluchtgefahr erst im Haftbeschwerdeverfahren bedarf einer erneuten Anhörung des Betroffenen, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7. November 2023 (Az. XIII ZB 73/20). Die bloße Erteilung eines Hinweises an den Betroffenen vermöge die… Weiterlesen..

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871