Asylverfahrensrecht
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Keine Berufungszulassung bei Bezugnahme auf veraltete Erkenntnismittel
Im Rahmen der Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung ist es für eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, dass die Erkenntnismittel, auf die sich das Zulassungsvorbringen stützt, hinreichend aktuell sind, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 10. April 2024 (Az. A 12…
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Nachträglicher Entfall eines Zulassungsgrunds
Die anderweitige Klärung einer Rechts- oder Tatsachenfrage während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung in einem asylgerichtlichen Verfahren führt dazu, dass ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nachträglich entfällt und der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr 1 AsylG nicht (mehr) vorliegt, meint das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 7. März 2024 (Az. OVG 4 N 11/24). Maßgeblich…
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Gesetzliche Höchstfrist für BAMF-Entscheidungen ist verbindlich
Die in § 24 Abs. 7 AsylG geregelte Frist, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens 21 Monate nach der Antragstellung über Asylanträge entscheidet, stellt eine absolute Höchstfrist für Entscheidungen dar, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 5. März 2024 (Az. 5 A 4504/23). Dies entspreche den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 31 Abs. 5 der EU-Asylverfahrensrichtlinie…
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Offensichtlich rechtswidriger Asylbescheid
Das Verwaltungsgericht Köln war in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. 22 L 551/24.A) von einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wohl nicht überzeugt, wenn es ausführt, dass sich das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts als offensichtlich rechtswidrig darstellt. Das Bundesamt habe nicht hinreichend begründet, warum es den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt habe,…
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Keine Berufung bei verdecktem Teilurteil
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald geht in seinem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. 4 LZ 397/23 OVG) davon aus, dass dann, wenn ein Verwaltungsgericht nicht über alle gestellten Anträge entschieden hat, in der Regel kein Verfahrensmangel vorliegt, der zur Zulassung der Berufung führen kann. Wenn ein Urteil nicht alle gestellten Sachanträge abhandele, liege ein Teilurteil vor,…
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Keine ungewisse Lage im Sudan
Im Sudan besteht keine vorübergehend ungewisse Lage im Sinne von § 24 Abs. 5 AsylG mehr, meint das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 4. März 2024 (Az. 5 A 5272/23), so dass auch kein zureichender Grund mehr vorliegt, um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gemäß § 75 S. 3 VwGO auszusetzen. Wie das Bundesamt offenbar selbst annehme, handele es…
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Zurückverweisung bei fehlender Sachentscheidung
Ein Verwaltungsgericht hat im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG auch dann nicht „in der Sache selbst“ entschieden, wenn es zwar den Tenor seines Urteils verkündet, diesem aber keine Entscheidungsgründe mehr beigegeben hat, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 26. März 2024 (Az. A 9 S 422/22). Das Verwaltungsgericht habe…
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Beschwerde gegen Altbeschlüsse statthaft
Ähnlich wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (siehe HRRF-Newsletter Nr. 135) meint auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 2. März 2024 (Az. 6 MB 8/24), dass trotz des Rückführungsverbesserungsgesetzes die Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss weiterhin statthaft bleibt, wenn der Beschluss vor dem 27. Februar 2024 zugestellt wurde und die Beschwerde gegen den Beschluss nach…
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Kostentragungspflicht bei Überschreitung der Entscheidungsfrist
Entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht innerhalb der in § 24 Abs. 4 S. 1 AsylG geregelten Frist von sechs Monaten über einen Asylantrag, so muss es regelmäßig die Kosten einer daraufhin erhobenen Bescheidungsklage tragen, sagt das Verwaltungsgericht Minden in seinem Beschluss vom 4. April 2024 (Az. 2 K 3316/23.A). Ein pauschaler Verweis des Bundesamts…
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Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen weiterhin nach § 123 VwGO
Auch nach der Änderung des § 71 Abs. 5 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ist für den Fall, dass ein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wird und das Bundesamt keine neue Abschiebungsandrohung erlässt, Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft und das Mittel der Wahl, sagt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. A 8 K…