Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob im Sinne von § 71a Abs. 1 AsylG ein Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat erfolglos abgeschlossen ist und damit ein Zweitantrag vorliegt, ist der Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss… Weiterlesen..