Asylverfahrensrecht

  • Erhebliche Wahrscheinlichkeit bei bloßer Möglichkeit

    Für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer günstigeren Entscheidung als Voraussetzung zur Durchführung eines Folgeverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 AsylG in der durch das Rückführungsverbesserungsgesetz geänderten Fassung reicht es aus, dass die neuen Elemente und Erkenntnisse für die Beurteilung der Begründetheit eines Folgeantrags… Weiterlesen..

  • Erhebliche Wahrscheinlichkeit nicht bei Geringfügigkeit

    Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf versucht sich in seinem Beschluss vom 30. Juli 2024 (Az. 28 L 1670/24.A) an einer Definition des Begriffs der erheblichen Wahrscheinlichkeit in § 71 Abs. 1 AsylG. Der Begriff setze schon vom Wortlaut her voraus, dass das neue… Weiterlesen..

  • Anhörung im Folgeverfahren zwingend

    Wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens vorliegen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zulässigkeit des Folgeantrags bejaht, wird das Verfahren ohne besondere Verfügung als Asylverfahren nach den allgemeinen Vorschriften fortgesetzt und gelten daher grundsätzlich die… Weiterlesen..

  • Keine automatische Offensichtlichkeit bei Ablehnung eines Folgeantrags

    Entscheidungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG, wonach ein zulässiger und unbegründeter Folgeantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist, sind nur gerechtfertigt, wenn der Antrag tatsächlich und eindeutig aussichtslos ist, sagt das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Beschluss vom 19. Juli 2024… Weiterlesen..

  • Keine Zurechnung mutwilligen Vernichtens

    Das Tatbestandsmerkmal des „mutwilligen“ Vernichtens oder Beseitigens in § 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG verlangt neben dem aktiven Tun, dass der entsprechende Akt mutwillig erfolgte, was die Absicht voraussetzt, durch die entsprechende Handlung die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit zu verhindern,… Weiterlesen..

  • Staatlicher Schutz führt nicht zur Belanglosigkeit

    Aus staatlichem Schutz vor Verfolgung nach §§ 3c Nr. 3, 3d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 AsylG und aus einer internen Fluchtalternative nach § 3e AsylG kann nicht auf die Belanglosigkeit im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG geschlossen werden, meint das… Weiterlesen..

  • Kein Untertauchen ohne einfachste Nachforschung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nicht von einem Untertauchen eines Schutzsuchenden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgehen, wenn es seinen aktuellen Aufenthaltsort durch einfachste Nachforschung hätte ermitteln können, etwa durch eine Rückfrage beim Prozessbevollmächtigten des… Weiterlesen..

  • Belangloses Vorbringen muss per se asylfremd sein

    Das Tatbestandsmerkal der „Belanglosigkeit“ in § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG setzt für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ein Vorbringen des Schutzsuchenden voraus, das von vorneherein keinen Bezug zu den die Schutzgewährung auslösenden Gefahren für den Schutzsuchenden beinhaltet, sagt… Weiterlesen..

  • Öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel

    Eine öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheids gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG ist als letztes Mittel der Bekanntgabe nur dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem… Weiterlesen..

  • Erhöhte Anforderungen an qualifizierte Ablehnung eines Asylantrags

    Das Verwaltungsgericht Köln wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in zwei Beschlüssen vom 12. Juli 2024 (Az. 22 L 1245/24.A und 22 L 1256/24.A) handwerkliche Fehler bei der Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet vor und hat die aufschiebende… Weiterlesen..

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871