Asylverfahrensrecht

  • Keine Zurechnung mutwilligen Vernichtens

    Das Tatbestandsmerkmal des „mutwilligen“ Vernichtens oder Beseitigens in § 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG verlangt neben dem aktiven Tun, dass der entsprechende Akt mutwillig erfolgte, was die Absicht voraussetzt, durch die entsprechende Handlung die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit zu verhindern,… Weiterlesen..

  • Staatlicher Schutz führt nicht zur Belanglosigkeit

    Aus staatlichem Schutz vor Verfolgung nach §§ 3c Nr. 3, 3d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 AsylG und aus einer internen Fluchtalternative nach § 3e AsylG kann nicht auf die Belanglosigkeit im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG geschlossen werden, meint das… Weiterlesen..

  • Kein Untertauchen ohne einfachste Nachforschung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nicht von einem Untertauchen eines Schutzsuchenden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgehen, wenn es seinen aktuellen Aufenthaltsort durch einfachste Nachforschung hätte ermitteln können, etwa durch eine Rückfrage beim Prozessbevollmächtigten des… Weiterlesen..

  • Belangloses Vorbringen muss per se asylfremd sein

    Das Tatbestandsmerkal der „Belanglosigkeit“ in § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG setzt für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ein Vorbringen des Schutzsuchenden voraus, das von vorneherein keinen Bezug zu den die Schutzgewährung auslösenden Gefahren für den Schutzsuchenden beinhaltet, sagt… Weiterlesen..

  • Öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel

    Eine öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheids gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG ist als letztes Mittel der Bekanntgabe nur dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem… Weiterlesen..

  • Erhöhte Anforderungen an qualifizierte Ablehnung eines Asylantrags

    Das Verwaltungsgericht Köln wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in zwei Beschlüssen vom 12. Juli 2024 (Az. 22 L 1245/24.A und 22 L 1256/24.A) handwerkliche Fehler bei der Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet vor und hat die aufschiebende… Weiterlesen..

  • Aufhebung der Begründung eines Asylbescheids bei Austausch der Offensichtlichkeitsgründe

    Ein Austausch von Offensichtlichkeitsgründen durch das Verwaltungsgericht bei der Ablehnung eines Asylantrags kann die Aufhebung der Begründung der Antragsablehnung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erforderlich machen, um den unterschiedlichen ausländerrechtlichen Folgen verschiedener Offensichtlichkeitsgründe Rechnung zu tragen, so… Weiterlesen..

  • Vereinfachte Berufungsbegründung nach Prozessurteil

    Wird eine Klage durch das Verwaltungsgericht als unzulässig und unbegründet abgewiesen, erfordert § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO nicht, dass sich die Berufungsbegründung mit den Erwägungen zur Unbegründetheit auseinandersetzt, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az.… Weiterlesen..

  • Bundesamt muss Ablehnung eines Asylantrags begründen

    Die bloße Behauptung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass ein Asylantrag offenkundig widersprüchlich und nicht substantiiert und damit gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG offensichtlich unbegründet sei, genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebungsandrohung bei laufendem Asylverfahren eines Kindes

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. 4 LA 21/24) die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgeworfene Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871