Asylverfahrensrecht

  • „Starke“ Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2024 (Rs. C‑352/22) festgestellt, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten im europäischen Asylrecht die Auslieferung eines in einem Mitgliedstaat anerkannten Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat durch einen anderen… Weiterlesen..

  • „Schwache“ Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat

    In noch einem Urteil vom 18. Juni 2024 (Rs. C-753/22) hat der Europäische Gerichtshof eine weitere Spielart einer Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat definiert, die man vielleicht als „schwache“ Bindungswirkung bezeichnen könnte, nämlich mit Bezug auf die Statusentscheidung… Weiterlesen..

  • Missachtung des europäischen Asylrechts kostet Ungarn 200 Millionen Euro

    Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn in seinem Urteil vom 13. Juni 2024 (Rs. C-123/22) zu einer Strafzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro sowie zu einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro verurteilt, weil Ungarn das Urteil des Gerichtshofs vom… Weiterlesen..

  • Fehlen eines Sonderbeauftragten muss gerügt werden

    Ein Kläger muss das Fehlen eines Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Verfolgung in Asylverfahren als möglichen Verfahrensfehler rechtzeitig rügen, andernfalls ist er damit ausgeschlossen, sagt das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 29. April 2024 (Az. 7 K 1100/22.KS.A). Bei der Rüge… Weiterlesen..

  • Wegfall gerichtlichen Eilrechtsschutzes durch geänderten Neuerlass eines Bescheids

    Hat ein Gericht gemäß § 80 Abs 5 VwGO die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Bescheid angeordnet und wird der Bescheid danach, etwa zur Korrektur gerichtlich beanstandeter Fehler, durch die Behörde im Kern wesentlich geändert, so wird der Gerichtsbeschluss gegenstandslos… Weiterlesen..

  • Anforderungen an die Berichtigung fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungen

    Gilt infolge einer fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und berichtigt das Verwaltungsgericht diesen Fehler unter Rückgriff auf § 118 VwGO, wird dadurch die bei ordnungsgemäßer Belehrung geltende kürzere Frist nachträglich nicht stets… Weiterlesen..

  • Redaktionsversehen im Rückführungsverbesserungsgesetz

    Mit gesetzgeberischen Nachlässigkeiten im Rückführungsverbesserungsgesetz, nämlich in § 87 Abs. 2 Nr. 6 AsylG (im Leitsatz des Gerichts fälschlicherweise als § 87a AsylG bezeichnet), schlägt sich das Verwaltungsgericht Trier in seinem Beschluss vom 4. April 2024 (Az. 6 L 902/24.TR) herum. § 87 Abs. 2… Weiterlesen..

  • Keine Annahme des Untertauchens ohne Sachverhaltsermittlung

    Will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren gemäß § 33 AsylG wegen Nichtbetreiben des Verfahrens einstellen, so muss es im Rahmen des gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 AsylG geltenden Untersuchungsgrundsatzes ausreichende eigene Feststellungen zu einem mutmaßlichen Untertauchen eines Schutzsuchenden… Weiterlesen..

  • Neues zu den neuen Folgeanträgen

    Das Verwaltungsgericht Hamburg geht in seinem Beschluss vom 8. Mai 2024 (Az. 12 AE 1859/24) davon aus, dass seit Inkrafttreten des Rückkehrverbesserungsgesetzes vom 21. Februar 2024 gemäß § 71 Abs. 5 Satz 3 AsylG n.F. für Eilrechtsschutz gegen eine Ablehnung eines Asylfolgeantrags… Weiterlesen..

  • Neues zu offensichtlich unbegründeten Asylanträgen

    Mit der Neufassung von § 30 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz beschäftigen sich sowohl das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss vom 23. April 2024, Az. 4 L 353/24.WI.A) als auch das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 14. Mai 2024, Az. 5 AE 1954/24). § 30 AsylG… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871