Ist die gemäß § 189 Abs. 1 GVG erforderliche Vereidigung eines Dolmetschers in einer mündlichen Verhandlung unterblieben, ist das normalerweise kein Grund für die Annahme einer Gehörsverletzung, sofern der Dolmetscher dennoch davon ausgeht, vereidigt zu sein, etwa in einem Fall wie in… Weiterlesen..