Ebenso wie unlängst das Verwaltungsgericht München (siehe HRRF-Newsletter Nr. 136) hält es das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 12. März 2024 (Az. 2 A 3543/22) für möglich, Abschiebungsandrohungen sowie Einreise- und Aufenthaltsverbote in bestandskräftigen Asylbescheiden anzugreifen, und zwar unter… Weiterlesen..