Asylverfahrensrecht

  • Keine ungewisse Lage im Sudan

    Im Sudan besteht keine vorübergehend ungewisse Lage im Sinne von § 24 Abs. 5 AsylG mehr, meint das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 4. März 2024 (Az. 5 A 5272/23), so dass auch kein zureichender Grund mehr vorliegt, um ein verwaltungsgerichtliches… Weiterlesen..

  • Zurückverweisung bei fehlender Sachentscheidung

    Ein Verwaltungsgericht hat im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG auch dann nicht „in der Sache selbst“ entschieden, wenn es zwar den Tenor seines Urteils verkündet, diesem aber keine Entscheidungsgründe mehr beigegeben hat, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim… Weiterlesen..

  • Beschwerde gegen Altbeschlüsse statthaft

    Ähnlich wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (siehe HRRF-Newsletter Nr. 135) meint auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 2. März 2024 (Az. 6 MB 8/24), dass trotz des Rückführungsverbesserungsgesetzes die Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss weiterhin statthaft bleibt, wenn der… Weiterlesen..

  • Kostentragungspflicht bei Überschreitung der Entscheidungsfrist

    Entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht innerhalb der in § 24 Abs. 4 S. 1 AsylG geregelten Frist von sechs Monaten über einen Asylantrag, so muss es regelmäßig die Kosten einer daraufhin erhobenen Bescheidungsklage tragen, sagt das Verwaltungsgericht Minden in… Weiterlesen..

  • Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen weiterhin nach § 123 VwGO

    Auch nach der Änderung des § 71 Abs. 5 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ist für den Fall, dass ein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wird und das Bundesamt keine neue Abschiebungsandrohung erlässt, Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft und das Mittel der Wahl,… Weiterlesen..

  • Folgeantrag kann Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens darstellen

    Ebenso wie unlängst das Verwaltungsgericht München (siehe HRRF-Newsletter Nr. 136) hält es das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 12. März 2024 (Az. 2 A 3543/22) für möglich, Abschiebungsandrohungen sowie Einreise- und Aufenthaltsverbote in bestandskräftigen Asylbescheiden anzugreifen, und zwar unter… Weiterlesen..

  • Beschwerdeausschluss auch für bestimmte aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten

    Falls der Gesetzgeber mit der Neufassung von § 80 AsylG im Ende Februar in Kraft getretenen Rückführungsverbesserungsgesetz beabsichtigt haben sollte, die Reichweite des asylrechtlichen Beschwerdeauschlusses klarer als bislang zu regeln, so scheint ihm das einstweilen noch nicht gelungen zu sein. Der… Weiterlesen..

  • BAMF-Zuständigkeit bleibt auch bei Antragsrücknahme

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bleibt für den Erlass einer Abschiebungsandrohung und eines Einreiseverbots auch noch nach der Rücknahme des Asylantrags zuständig, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinem Urteil vom 19. Februar 2024 (Az. 4 LB 179/23 OVG) und… Weiterlesen..

  • Keine Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einfacher Antragsablehnung

    Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag in einem nationalen Erstverfahren als einfach unbegründet ablehnt, dann ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung rechtswidrig, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 12. März 2024 (Az. 34… Weiterlesen..

  • Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei länderübergreifender Verteilung

    In Streitigkeiten betreffend die länderübergreifende Verteilung nach § 51 AsylG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit auch dann nach § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO, wenn das danach zuständige Verwaltungsgericht einem anderen Land angehört als die Behörde, die nach § 51… Weiterlesen..

  • Menschenrechtsexpert*innen warnen vor Unvereinbarkeit der EU-Rückführungsverordnung mit internationalem Menschenrechtsschutz

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Leonie Rohmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Am 16. Juni 2026 unterzeichneten 48 unabhängige Menschenrechtsexpert*innen der UN-Menschenrechtsausschüsse und regionaler Menschenrechtsmechanismen eine Stellungnahme an die Präsident*innen der Kommission, des Rates und des Parlaments der Europäischen Union, das vor schweren… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebung eines jungen Mannes nach Afghanistan

    In seinem Urteil vom 26. März 2026 (Az. 32694/23, D.M. gegen Schweden) hat der EGMR festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan Art. 3 EMRK verletzen würde, da ihm aufgrund der Kumulation seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara, der Region in Afghanistan, in die er zurückkehren würde, seinem langjährigen Aufenthalt in Schweden sowie der… Weiterlesen..

  • Zugang zu medizinischer Behandlung im Einzelfall zu prüfen

    In seiner Entscheidung vom 19. Mai 2025 (Dokument CRPD/C/32/D/64/2019, NI gegen Schweden) stellte der UN-Behindertenrechtsausschuss eine Verletzung der Behindertenrechtskonvention fest, da keine hinreichende Einzelfallabwägung hinsichtlich einer psychischen Erkrankung als Abschiebungshindernis vorgenommen wurde. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Hanna Jetter erarbeitet und von Johanna Mantel… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871