Im April 2024 hatte das Verwaltungsgericht Berlin Zweifel daran angemeldet, ob der Senegal tatsächlich ein sicheres Herkunftsland ist, wie es seine Nennung in Anlage II zum Asylgesetz damals nahelegte (und heute immer noch nahelegt), und im November 2024 ein Vorabentscheidungsersuchen… Weiterlesen..