Asylverfahrensrecht

  • Schon wieder Zweifel an Ghana als sicherem Herkunftsstaat

    In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2025 (Az. 2 BvR 755/25) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, in der es um die Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat ging, hat sich aber dennoch auch inhaltlich geäußert, nämlich dass… Weiterlesen..

  • Keine Divergenz bei divergenten Zeiträumen

    In seinem Beschluss vom 9. Oktober 2025 (Az. 9 LA 115/25) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade aus dem Dezember 2024 abgelehnt, in dem… Weiterlesen..

  • Widersprüchlicher Vortrag ist gefährlich

    Das Bundesverwaltungsgericht nutzt in seinem Beschluss vom 4. September 2025 (Az. 1 B 12.25) die Gelegenheit, um die Anforderungen an die Glaubhaftigkeit des Sachvortrags im Asylverfahren in Erinnerung zu rufen. Antragsteller müssten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem… Weiterlesen..

  • Familienflüchtlingsschutz auch ohne familiäre Lebensgemeinschaft

    Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes nach § 26 Abs. 5 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 AsylG ist nicht, dass ein minderjähriges Kind eines als Flüchtling anerkannten Elternteils mit diesem stammberechtigten Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland in einer… Weiterlesen..

  • Keine ungewisse Lage in Syrien

    Eine die Anwendung von § 24 Abs. 5 AsylG und damit einen Entscheidungsaufschub für Asylanträge rechtfertigende „vorübergehende ungewisse Lage“ besteht in Syrien jedenfalls im September 2025 nicht mehr, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. September 2025 (Az.… Weiterlesen..

  • Senegal kein sicheres Herkunftsland

    Im April 2024 hatte das Verwaltungsgericht Berlin Zweifel daran angemeldet, ob der Senegal tatsächlich ein sicheres Herkunftsland ist, wie es seine Nennung in Anlage II zum Asylgesetz damals nahelegte (und heute immer noch nahelegt), und im November 2024 ein Vorabentscheidungsersuchen… Weiterlesen..

  • Georgien immer noch kein sicheres Herkunftsland

    Dass Georgien kein sicheres Herkunftsland ist, hatte die 38. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin bislang nur wegen der nichtstaatlichen Verfolgung von LGBTI-Personen angenommen, während die 31. Kammer des Gerichts nur mit den nicht sicheren Landesteilen Abchasien und Südossetien argumentiert hatte. In… Weiterlesen..

  • Kein subsidiärer Schutz ohne Asylantrag

    In allen Fällen, in denen geltend gemachte zielstaatsbezogene Gefahren grundsätzlich auch in den Anwendungsbereich des subsidiären Schutzes fallen, liegt ein materieller Asylantrag vor und ist der Ausländer zwingend auf das Asylverfahren beim Bundesamt zu verweisen, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in… Weiterlesen..

  • Einstweilen kein Hauptsacheverfahren zu Zurückweisungen

    Die FAZ berichtet am 12. September 2025 (Paywall), dass von den drei Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni dieses Jahres Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze mit Eilbeschlüssen gestoppt hatte, noch ein Verfahren anhängig ist. Die Bundesregierung soll mit… Weiterlesen..

  • Lageberichte vielleicht bald ungeschwärzt

    In zwei Urteilen vom 12. Juni 2025 (Az. 2 K 166/23 und 2 K 302/23) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Auswärtige Amt jedermann auf Antrag Zugang zu ungeschwärzten Fassungen seiner Lageberichte zu Nigeria und zum Iran gewähren muss.… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871