In allen Fällen, in denen geltend gemachte zielstaatsbezogene Gefahren grundsätzlich auch in den Anwendungsbereich des subsidiären Schutzes fallen, liegt ein materieller Asylantrag vor und ist der Ausländer zwingend auf das Asylverfahren beim Bundesamt zu verweisen, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in… Weiterlesen..