Asylverfahrensrecht

  • Senegal kein sicheres Herkunftsland

    Im April 2024 hatte das Verwaltungsgericht Berlin Zweifel daran angemeldet, ob der Senegal tatsächlich ein sicheres Herkunftsland ist, wie es seine Nennung in Anlage II zum Asylgesetz damals nahelegte (und heute immer noch nahelegt), und im November 2024 ein Vorabentscheidungsersuchen… Weiterlesen..

  • Georgien immer noch kein sicheres Herkunftsland

    Dass Georgien kein sicheres Herkunftsland ist, hatte die 38. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin bislang nur wegen der nichtstaatlichen Verfolgung von LGBTI-Personen angenommen, während die 31. Kammer des Gerichts nur mit den nicht sicheren Landesteilen Abchasien und Südossetien argumentiert hatte. In… Weiterlesen..

  • Kein subsidiärer Schutz ohne Asylantrag

    In allen Fällen, in denen geltend gemachte zielstaatsbezogene Gefahren grundsätzlich auch in den Anwendungsbereich des subsidiären Schutzes fallen, liegt ein materieller Asylantrag vor und ist der Ausländer zwingend auf das Asylverfahren beim Bundesamt zu verweisen, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in… Weiterlesen..

  • Einstweilen kein Hauptsacheverfahren zu Zurückweisungen

    Die FAZ berichtet am 12. September 2025 (Paywall), dass von den drei Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni dieses Jahres Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze mit Eilbeschlüssen gestoppt hatte, noch ein Verfahren anhängig ist. Die Bundesregierung soll mit… Weiterlesen..

  • Lageberichte vielleicht bald ungeschwärzt

    In zwei Urteilen vom 12. Juni 2025 (Az. 2 K 166/23 und 2 K 302/23) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Auswärtige Amt jedermann auf Antrag Zugang zu ungeschwärzten Fassungen seiner Lageberichte zu Nigeria und zum Iran gewähren muss.… Weiterlesen..

  • Zweifel an Ghana als sicherem Herkunftsstaat

    Das Verwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 6. August 2025 (Az. 7 V 2097/25) erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG (siehe Anlage II zum AsylG) mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU vereinbar… Weiterlesen..

  • Keine verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis eines Flüchtlingshilfevereins

    Ein bei einem Verein entgeltlich beschäftigter Volljurist ist nicht zur Vertretung Dritter in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befugt, meint das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinem Beschluss vom 5. August 2025 (Az. 9 K 3144/25.A). Eine Vertretungsbefugnis gemäß § 67 Abs. 2… Weiterlesen..

  • Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein

    Art. 37 der EU-Asylverfahrensrichtlinie erlaubt nicht, einen Staat als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen, wenn der Staat für bestimmte Personengruppen nicht sicher ist, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. August 2025 (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace). Anhang I der… Weiterlesen..

  • Immer noch erhebliche Zweifel an Georgien als sicherer Herkunftsstaat

    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe äußert in seinem Beschluss vom 17. Juli 2025 (Az. A 18 K 4138/25) erhebliche Zweifel daran, dass die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat mit EU-Recht vereinbar ist. Es spreche viel dafür, dass der deutsche Gesetzgeber bei der… Weiterlesen..

  • VG Lüneburg in der Kritik

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg ist in die Kritik geraten, weil es am 11. Juni 2025 einem Eilantrag des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags nicht stattgegeben hat. Çakas verbüßt derzeit noch… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871