Asylverfahrensrecht
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Zu schwache Eingriffsintensität führt nicht zur Belanglosigkeit
Eine vermeintlich zu schwache Eingriffsintensität einzelner Umstände im Asylvorbringen führt nicht ohne Weiteres zu einer Belanglosigkeit des Vortrages für die Prüfung des Asylantrages im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 14 L 2208/24.A). Von einer Beurteilung der Eingriffsintensität könne nicht auf die…
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Zeugung von Kindern spricht nicht gegen Homosexualität
Die Zeugung von Kindern spricht nicht gegen die Homosexualität eines Schutzsuchenden und darf nicht maßgeblich für die Annahme einer aus Sicht des Gerichts vorgetäuschten Homosexualität verwendet werden, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 6. August 2024 (Az. OVG 3 N 52/24). Außerdem müsse ein Gericht, das von einer vorgetäuschten Homosexualität ausgehe, zumindest den…
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Niedrige Anforderungen an Einbeziehung von Erkenntnismitteln
Für eine Einführung von Erkenntnismitteln in ein asylgerichtliches Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az. A 13 S 506/24). Darüber hinaus sei es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass…
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Erhebliche Wahrscheinlichkeit bei bloßer Möglichkeit
Für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer günstigeren Entscheidung als Voraussetzung zur Durchführung eines Folgeverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 AsylG in der durch das Rückführungsverbesserungsgesetz geänderten Fassung reicht es aus, dass die neuen Elemente und Erkenntnisse für die Beurteilung der Begründetheit eines Folgeantrags relevant sind bzw. maßgeblich erscheinen und deshalb die Möglichkeit einer für den Ausländer günstigeren Entscheidung…
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Erhebliche Wahrscheinlichkeit nicht bei Geringfügigkeit
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf versucht sich in seinem Beschluss vom 30. Juli 2024 (Az. 28 L 1670/24.A) an einer Definition des Begriffs der erheblichen Wahrscheinlichkeit in § 71 Abs. 1 AsylG. Der Begriff setze schon vom Wortlaut her voraus, dass das neue Element oder die neue Erkenntnis die Möglichkeit einer positiven Bescheidung im Rahmen eines erneuten Asylverfahrens…
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Anhörung im Folgeverfahren zwingend
Wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens vorliegen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zulässigkeit des Folgeantrags bejaht, wird das Verfahren ohne besondere Verfügung als Asylverfahren nach den allgemeinen Vorschriften fortgesetzt und gelten daher grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Asylgesetzes, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 2. August 2024…
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Keine automatische Offensichtlichkeit bei Ablehnung eines Folgeantrags
Entscheidungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG, wonach ein zulässiger und unbegründeter Folgeantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist, sind nur gerechtfertigt, wenn der Antrag tatsächlich und eindeutig aussichtslos ist, sagt das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Beschluss vom 19. Juli 2024 (Az. 15 B 1344/24 SN). Das Spannungsverhältnis zwischen der nach dem Wortlaut der Norm auf…
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Keine Zurechnung mutwilligen Vernichtens
Das Tatbestandsmerkmal des „mutwilligen“ Vernichtens oder Beseitigens in § 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG verlangt neben dem aktiven Tun, dass der entsprechende Akt mutwillig erfolgte, was die Absicht voraussetzt, durch die entsprechende Handlung die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit zu verhindern, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 26. Juli 2024 (Az. 4 L 326/24…
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Staatlicher Schutz führt nicht zur Belanglosigkeit
Aus staatlichem Schutz vor Verfolgung nach §§ 3c Nr. 3, 3d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 AsylG und aus einer internen Fluchtalternative nach § 3e AsylG kann nicht auf die Belanglosigkeit im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG geschlossen werden, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 18. Juli 2024 (Az. 7 L 1825/24.A). Diese Ausschlussgründe…
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Kein Untertauchen ohne einfachste Nachforschung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nicht von einem Untertauchen eines Schutzsuchenden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgehen, wenn es seinen aktuellen Aufenthaltsort durch einfachste Nachforschung hätte ermitteln können, etwa durch eine Rückfrage beim Prozessbevollmächtigten des Betroffenen, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 (Az. M 25…