Aufenthaltsrecht

  • BVerfG rügt erneut Verpflichtung zur Nachholung des Visumverfahrens

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 17. April 2024 (Az. 2 BvR 244/24) erneut (siehe zuletzt HRRF-Newsletter Nr. 124 und Nr. 131) kritisch über die Praxis deutscher Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei der Zulassung von Ausnahmen vom Visumverfahren in… Weiterlesen..

  • Systematische Inkonsistenzen in § 25a AufenthG sind hinzunehmen

    Nach der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg in seinem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. 6 Bs 17/24) fallen geduldete jugendliche oder junge volljährige Ausländer, die nicht seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung sind, auch dann nicht in den… Weiterlesen..

  • Drittstaatsangehörige Ehegatten ukrainischer Staatsangehöriger aufenthaltsrechtlich privilegiert

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geht in seinem Beschluss vom 19. April 2024 (Az. 14 K 119/24) davon aus, dass für einen aus einem Drittstaat stammenden Ehegatten eines ukrainischen Staatsangehörigen, der zum maßgeblichen Stichtag seinen Wohnsitz in der Ukraine hatte und mit… Weiterlesen..

  • Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht immer eine Aufenthaltserlaubnis

    Auch nach dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 ist der Begriff „Aufenthaltserlaubnis“ im Sinne des § 9 Abs. 1 BeschV einschränkend dahin auszulegen, dass Aufenthaltserlaubnisse, die kraft Gesetzes zur… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebungsandrohung gegen Minderjährige bei Ausbildungsduldung eines Elternteils

    Eine Ausbildungsduldung eines Elternteils gemäß § 60c AufenthG steht mit Blick auf das Kindeswohl und die familiären Belange im Sinne von § 34 Abs. 1 Nr. 4 AsylG dem Erlass einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem minderjährigen Kind dieses Elternteils entgegen, meint das Verwaltungsgericht Hannover… Weiterlesen..

  • Keine teleologische Reduktion der UkraineAufenthÜV

    Von der Ansicht, dass der Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV so reduziert werden muss, dass er aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige nicht umfasst, die zunächst in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind und nunmehr aus anderen Gründen nach Deutschland einreisen wollen, hält… Weiterlesen..

  • Kein Geheimverfahren zum Entzug eines Aufenthaltstitels

    Der Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltstitels allein auf Grundlage einer nicht begründeten verbindlichen Stellungnahme einer mit Aufgaben der nationalen Sicherheit betrauten Fachbehörde (d.h. eines Inlandsgeheimdienstes) verstößt gegen EU-Recht, nämlich unmittelbar gegen Art. 20 AEUV und Art. 47 GRCh, sagt der Europäische… Weiterlesen..

  • Keine zeitlich unbefristeten Ordnungsverfügungen

    Das Verwaltungsgericht Schleswig hält in seinem Beschluss vom 12. März 2024 (Az. 11 B 20/24) nichts von einer gegenüber einem Ausländer erlassenen zeitlich unbefristeten Anordnung gemäß § 46 Abs. 1 AufenthG, wonach der Ausländer sich zu bestimmten Tageszeiten in seiner Wohnung aufzuhalten… Weiterlesen..

  • Maßregel ist keine Freiheitsstrafe

    Eine Unterbringung als Maßregel der Besserung und Sicherung ist keine Freiheitsstrafe im Sinne von § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG und kann die Anerkennung als Flüchtling darum nicht verhindern, sagt das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 16. Februar 2024 (Az.… Weiterlesen..

  • Kein Chancen-Aufenthalt bei sehr kurzer Aufenthaltsunterbrechung

    Eine auch nur kurzzeitige Ausreise aus dem Bundesgebiet im Duldungsstatus hat das Erlöschen der Duldung zur Folge und führt zu einer Unterbrechung der Voraufenthaltszeit des § 104c Abs 1 S 1 AufenthG, so dass dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, sagt das Verwaltungsgericht… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871