Wer erinnert sich nicht an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2018 (Az. 1 C 22.17), wo es hieß, dass eine Aufenthaltserlaubnis, die bereits kraft Gesetzes zur Ausübung jedweder Beschäftigung berechtige, keine „Aufenthaltserlaubnis“ im Sinne von § 9 BeschV darstelle,… Weiterlesen..