Der Umstand, dass Schwarzarbeit in Griechenland verboten ist, macht eine Beschäftigung in der Schattenwirtschaft für international Schutzberechtigte nicht unzumutbar, auch wenn dies möglicherweise die Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit untergräbt, meint das Verwaltungsgericht Hamburg in… Weiterlesen..