Materielles Flüchtlingsrecht

  • Flüchtlingsschutz für homosexuellen russischen Wehrpflichtigen

    Homosexuellen Wehrpflichtigen droht in der Russischen Föderation mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine landesweite Verfolgung im Sinne von § 3a Abs. 1 und 2 AsylG durch Misshandlungen im Rahmen der Ableistung des Wehrdienstes, die an die sexuelle Orientierung und damit entsprechend §… Weiterlesen..

  • Georgien nicht mehr so sicher

    Im April 2025 war die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf noch davon ausgegangen, dass einer weiteren Einstufung von Georgien als sicherer Herkunftsstaat keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken entgegenstehen, nun meint sie das offenbar nicht mehr. In einem vermutlich irgendwann im… Weiterlesen..

  • EuGH soll begründete Furcht definieren

    Ein spannendes neues Vorabentscheidungsersuchen (Rs. C-440/25) ist vor kurzem beim Europäischen Gerichtshof gelandet, in dem es unter anderem um die Frage geht, was unter „begründeter Furcht“ vor Verfolgung im Sinne von Art. 2 Buchst. d der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU zu verstehen… Weiterlesen..

  • Erneut subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Wehrpflichtigen droht in der Russischen Föderation die tatsächliche Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung, so dass ihnen subsidiärer Schutz zu gewähren ist, meint die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in ihrem Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 12 K 210/24 A). Es… Weiterlesen..

  • Nur subsidiärer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt in der Türkei

    Der türkische Staat ist grundsätzlich nicht willens, weiblichen Opfern schwerer, wiederholter häuslicher Gewalt Schutz zu bieten, sagt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 22. Juli 2025 (Az. A 12 K 1987/25). Dabei lasse sich nicht ohne Weiteres ausschließen, dass… Weiterlesen..

  • Kein Afghanistan-Abschiebungsschutz in Greifswald

    Das Verwaltungsgericht Greifswald geht in seinem Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 1 A 1230/25 HGW) davon aus, dass der Abschiebung eines alleinstehenden Mannes nach Afghanistan keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen. Die humanitären Bedingungen vor Ort führten unabhängig vom… Weiterlesen..

  • Noch ein Russland-Berufungsverfahren

    Mit Beschluss vom 11. Juni 2025 (Az. 2 A 159/24.A) hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Berufung in einem Verfahren zugelassen, in dem es um die Frage geht, ob ungedienten wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter bei einer Rückführung in die… Weiterlesen..

  • Keine beachtlichen Gefahren in der Zentral- und Westukraine

    Das quantitative Risiko, als Zivilperson in den westlichen Gebieten der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg getötet oder verletzt zu werden, erreicht keine für die Annahme einer beachtlich wahrscheinlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne von § 4 Abs. 1 S.… Weiterlesen..

  • Flüchtlingsschutz für alle Schutzsuchenden aus dem Gazastreifen

    In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2025 (Az. 24035619) geht der französische Asylgerichtshof (Cour nationale du droit d’asile) davon aus, dass staatenlose Palästinenser aus dem Gazastreifen, die nicht bereits unter dem Schutz der Vereinten Nationen stehen, als Flüchtlinge im Sinne… Weiterlesen..

  • Landesweite Verfolgung von Homosexuellen in Ägypten

    Homosexuellen droht in Ägypten landesweit die Gefahr von Verfolgung und Verhaftung, ohne dass es eine innerstaatliche Fluchtalternative gibt, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 12 K 2022/25.A). Homosexuelle Männer würden immer wieder Opfer staatlicher… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871