Materielles Flüchtlingsrecht

  • Keine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak

    Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft droht in der Provinz Ninive im Irak aktuell weder durch den Islamischen Staat noch durch sonstige nichtstaatliche Dritte mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine an ihre Religionszugehörigkeit anknüpfende Verfolgung als Gruppe, sagt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 L 2/25.Z). Dieser Personengruppe drohe im Fall ihrer Rückkehr…

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  • Rechtsstaatswidrige Strafverfahren in der Türkei

    Wenn ein Staat wie die Türkei nicht willens ist, in politisierten Strafverfahren rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, dann steht betroffenen Personen grundsätzlich Flüchtlingsschutz gemäß §§ 3 ff. AsylG zu, sagt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 22 L 550/25.A). Bereits der Umstand, dass eine Person einem nicht rechtsstaatlichen und willkürlichen Strafverfahren ausgesetzt…

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  • Drohende Blutrache führt nicht zur Annahme einer bestimmten sozialen Gruppe

    Eine Person, der in ihrem Herkunftsland Blutrache droht, weil sie einer Familie angehört, die in einen Streit vermögensrechtlicher Natur verwickelt ist, kann nicht allein aus diesem Grund als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ im Sinne von Art. 10 der EU-Qualifikationsrichtlinie zugehörig betrachtet werden, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. März 2025 (Rs. C-217/23). Voraussetzung…

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  • Keine interne Fluchtalternative für LGBTQI+-Personen in der Türkei

    In seinem Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 17 K 248/23 A) geht das Verwaltungsgericht Berlin davon aus, dass LGBTQI+-Personen in der Türkei keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht. Die LGBTQI+-Gemeinschaft in der Türkei sehe sich einer erheblichen erniedrigenden Behandlung ausgesetzt, dabei bildeten gewalttätige Übergriffe nur den schwerwiegendsten Ausschnitt einer weit verbreiteten homophoben und transphoben…

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  • Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    In drei ausführlichen Urteilen vom 20. Januar 2025 (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A) und vom 5. März 2025 (Az. 33 K 495/23.A) hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Anspruch russischer Wehrpflichtiger auf die Gewährung subsidiären Schutzes bejaht. Danach drohe gesunden, kinderlosen Männern russischer Staatsangehörigkeit im grundwehrpflichtigen Alter bei Rückkehr in die…

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  • Automatischer Flüchtlingsschutz für Frauen aus Afghanistan

    An der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (Rs. C-608/22 u.a.) zur Verfolgung von Frauen in Afghanistan (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 166) versucht sich das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 28. Februar 2025 (Az. 24 K 104/23 A). Das Gericht teile die Einschätzung, dass für Frauen und Mädchen in Afghanistan…

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  • Nachfluchtgründe bei Mitgliedschaft in kurdischer Oppositionspartei im Iran

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein iranischer Staatsangehöriger wegen einer exilpolitischen Betätigung in Deutschland bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen durch den iranischen Staat zu erwarten hat, sind die vom Antragsteller geltend gemachten Handlungen im Einzelfall nach ihrem Inhalt, ihrer Reichweite, ihrer aus der Sicht des iranischen Regimes möglichen Wirkung…

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  • Nichtstaatliche Verfolgung von LGBTI-Personen in Georgien

    Wenn ernstlich zweifelhaft ist, dass ein für zulässig erachteter Folgeantrag als unbegründet abgelehnt werden durfte, so ist zugleich die Rechtmäßigkeit der für den Fall eines Folgeantrags gesetzlich vorgesehenen Ablehnung als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG ernstlich zweifelhaft, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 38 L 10/25…

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  • Kein Flüchtlingsschutz bei Gefahr für die nationale Sicherheit

    In seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Rs. C-454/23) hat der Europäische Gerichtshof erläutert, wie der Begriff der „stichhaltigen Gründe“ für die Annahme einer Gefahr für die Sicherheit eines EU-Mitgliedstaats zu interpretieren ist, die gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und Abs. 5 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95 dazu führen kann, einem Flüchtling die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen oder vorzuenthalten. Die…

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  • Subsidiärer Schutz bei familiärer Bedrohung in Tschetschenien

    Mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. 2 A 863/19.A) hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht nur ein fast fünf Jahre bei ihm anhängiges Berufungsverfahren abgeschlossen, sondern auch noch einer aus Tschetschenien geflohenen Frau subsidiären Schutz zugesprochen, die durch Familienangehörige wegen eines angenommenen Verstoßes gegen kulturelle, religiöse oder traditionelle Normen bedroht wurde. Der Klägerin drohe,…

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ISSN 2943-2871