Der türkische Staat ist grundsätzlich nicht willens, weiblichen Opfern schwerer, wiederholter häuslicher Gewalt Schutz zu bieten, sagt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 22. Juli 2025 (Az. A 12 K 1987/25). Dabei lasse sich nicht ohne Weiteres ausschließen, dass… Weiterlesen..