Materielles Flüchtlingsrecht

  • Familienflüchtlingsschutz nur bei nationaler Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten

    Familienflüchtlingsschutz gemäß § 26 AsylG gibt es nur für Familienangehörige eines Stammberechtigten, der gerade in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden ist, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 10. September 2024 (Az. 14 A 3506/19.A), dessen Volltext noch nicht vorliegt, über das es aber in einer Pressemitteilung berichtet. Dieses Ergebnis ergebe sich unter anderem aus…

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  • Robuste Bibelkenntnisse helfen bei der Flüchtlingsanerkennung

    Das Verwaltungsgericht Hamburg stellt in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 (Az. 10 A 4659/21), in dem es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine zum Christentum konvertierte Iranerin verpflichtet hat, unter anderem auf die „robusten Bibelkenntnisse“ der Betroffenen ab. Die Klägerin habe neben ihren Lieblings-Bibelstellen auch die Bedeutung der…

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  • Kein subsidiärer Schutz mehr für syrische Flüchtlinge

    Das Oberverwaltungsgericht Münster berichtet in einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2024 über sein Urteil vom 16. Juli 2024 (Az. 14 A 2847/19.A), in dem es entschieden hat, dass in Syrien für Zivilpersonen keine ernsthafte und individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Insbesondere…

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  • Widerruf subsidiären Schutzes wegen Hamas-Unterstützung

    Ideologisch-propagandistische Unterstützungshandlungen von einigem Gewicht zugunsten der terroristischen Vereinigung Hamas, die im maßgeblichen Zeitraum der Unterstützungshandlungen terroristische Handlungen begeht, sind als Handlungen anzusehen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen widersprechen und die zum Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes führen können, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az.…

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  • Kasachstan: Abschiebungsverbot wegen Ausschluss von medizinischer Versorgung

    Das Verwaltungsgericht Magdeburg meint in seinem Urteil vom 24. April 2024 (Az. 3 A 391/21 MD), dass wegen der notwendigen Zuzahlungen für viele medizinische Untersuchungen und der häufig geforderten inoffiziellen Zahlungen in Kasachstan ein großer Teil der Bevölkerung, insbesondere Rentner, von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen ist. Dies könne bei entsprechenden Vorerkrankungen oder Vulnerabilitäten von Betroffenen…

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  • Interner Schutz in Russland bei drohender Verfolgung in Tschetschenien

    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald geht in seinem Urteil vom 17. Juni 2024 (Az. 4 LB 215/20 OVG) davon aus, dass bei drohender Verfolgung durch tschetschenische Sicherheitsbehörden regelmäßig interner Schutz in anderen Landesteilen Russlands zugänglich ist, so dass Betroffene keine Anerkennung als Flüchtling erreichen können. Die Macht der tschetschenischen Sicherheitskräfte sei außerhalb Tschetscheniens formal und faktisch durch…

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  • Opfer häuslicher Gewalt sollen keine soziale Gruppe sein

    Frauen, die in Armenien von häuslicher Gewalt betroffen sind, stellen keine bestimmte soziale Gruppe im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 30. Mai 2024 (Az. 5 LA 21/22). Sie hätten nämlich keine deutlich abgegrenzte Identität, weil das äußere Merkmal, als Frau Opfer häuslicher Gewalt zu…

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  • „Verwestlichte“ Frauen können eine soziale Gruppe bilden

    Je nach den Gegebenheiten in ihrem Herkunftsland können Frauen, die Staatsangehörige dieses Landes sind und als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem EU-Staat gekommen ist, als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden und bei einer befürchteten…

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  • Flüchtlingsschutz für UNRWA-Palästinaflüchtlinge aus dem Gazastreifen möglich

    In seinem Urteil vom 13. Juni 2024 (Rs. C-563/22) klärt der Europäische Gerichtshof zwei Dinge: Zum einen, dass bei der Prüfung der Begründetheit eines Folgeantrags nicht nur neue Umstände zu berücksichtigen sind, sondern auch bereits in einem früheren Asylverfahren vorgebrachte Umstände, wenn nur die Zulässigkeit des Folgeantrags festgestellt wurde. Zum anderen, dass ein von der…

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  • Immer noch keine ungewisse Lage im Gazastreifen

    Auch das Verwaltungsgericht Hamburg geht in seinem Gerichtsbescheid vom 3. Juni 2024 (Az. 14 A 789/24) davon aus, dass im Gazastreifen derzeit keine vorübergehend ungewisse Lage im Sinne von § 24 Abs. 5 AsylG besteht. Aufgrund der anhaltenden Dauer der Kampfhandlungen, ihrer Schwere und mangels Absehbarkeit einer Beendigung sowie aufgrund des hohen Zerstörungsgrades der relevanten Infrastruktur lägen…

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ISSN 2943-2871