Materielles Flüchtlingsrecht

  • Rechtsstaatswidrige Strafverfahren in der Türkei

    Wenn ein Staat wie die Türkei nicht willens ist, in politisierten Strafverfahren rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, dann steht betroffenen Personen grundsätzlich Flüchtlingsschutz gemäß §§ 3 ff. AsylG zu, sagt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 22… Weiterlesen..

  • Drohende Blutrache führt nicht zur Annahme einer bestimmten sozialen Gruppe

    Eine Person, der in ihrem Herkunftsland Blutrache droht, weil sie einer Familie angehört, die in einen Streit vermögensrechtlicher Natur verwickelt ist, kann nicht allein aus diesem Grund als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ im Sinne von Art. 10 der EU-Qualifikationsrichtlinie zugehörig betrachtet… Weiterlesen..

  • Keine interne Fluchtalternative für LGBTQI+-Personen in der Türkei

    In seinem Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 17 K 248/23 A) geht das Verwaltungsgericht Berlin davon aus, dass LGBTQI+-Personen in der Türkei keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht. Die LGBTQI+-Gemeinschaft in der Türkei sehe sich einer erheblichen erniedrigenden Behandlung… Weiterlesen..

  • Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    In drei ausführlichen Urteilen vom 20. Januar 2025 (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A) und vom 5. März 2025 (Az. 33 K 495/23.A) hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Anspruch russischer Wehrpflichtiger auf die Gewährung subsidiären Schutzes… Weiterlesen..

  • Automatischer Flüchtlingsschutz für Frauen aus Afghanistan

    An der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (Rs. C-608/22 u.a.) zur Verfolgung von Frauen in Afghanistan (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 166) versucht sich das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 28. Februar 2025 (Az. 24… Weiterlesen..

  • Nachfluchtgründe bei Mitgliedschaft in kurdischer Oppositionspartei im Iran

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein iranischer Staatsangehöriger wegen einer exilpolitischen Betätigung in Deutschland bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen durch den iranischen Staat zu erwarten hat, sind die vom Antragsteller geltend gemachten Handlungen im… Weiterlesen..

  • Nichtstaatliche Verfolgung von LGBTI-Personen in Georgien

    Wenn ernstlich zweifelhaft ist, dass ein für zulässig erachteter Folgeantrag als unbegründet abgelehnt werden durfte, so ist zugleich die Rechtmäßigkeit der für den Fall eines Folgeantrags gesetzlich vorgesehenen Ablehnung als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG ernstlich zweifelhaft,… Weiterlesen..

  • Kein Flüchtlingsschutz bei Gefahr für die nationale Sicherheit

    In seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Rs. C-454/23) hat der Europäische Gerichtshof erläutert, wie der Begriff der „stichhaltigen Gründe“ für die Annahme einer Gefahr für die Sicherheit eines EU-Mitgliedstaats zu interpretieren ist, die gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und… Weiterlesen..

  • Subsidiärer Schutz bei familiärer Bedrohung in Tschetschenien

    Mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. 2 A 863/19.A) hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht nur ein fast fünf Jahre bei ihm anhängiges Berufungsverfahren abgeschlossen, sondern auch noch einer aus Tschetschenien geflohenen Frau subsidiären Schutz zugesprochen, die durch Familienangehörige… Weiterlesen..

  • Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Das Verwaltungsgericht Berlin berichtet in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2025 über zwei Urteile vom 20. Januar 2025 (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A), in denen es davon ausgeht, dass russischen Männern im grundwehrdienstpflichtigen Alter subsidiärer… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871