Vermischte Nachrichten KW 22/2026

  • Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine erste konkrete Normenkontrolle gemäß § 77 Abs. 5 AsylG eingegangen, worüber das Gericht am 22. Mai 2026 in einer Pressemitteilung berichtet. Nach dieser Vorschrift muss ein Verwaltungsgericht (hier: das Verwaltungsgericht Lüneburg) ein bei ihm anhängiges Verfahren aussetzen und dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen, wenn es die Bestimmung eines sicheren Herkunftsstaates (hier: Georgien) durch eine Rechtsverordnung nach § 29b AsylG für rechtswidrig hält und die Frage entscheidungserheblich ist.
  • Der französische Conseil d’État berichtet in einer Pressemitteilung vom 5. Mai 2026 über seine Entscheidung vom selben Tag, wonach die Online-Plattform der französischen Ausländerbehörde effektiv zugänglich und benutzerfreundlich gestaltet sein muss. Französische Nichtregierungsorganisationen haben die Entscheidung begrüßt, weil sie seit dem Start der Online-Plattform einen sprunghaften Anstieg der Beschwerden von Personen verzeichneten, die nicht mehr in der Lage waren, die notwendigen Schritte zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durchzuführen oder innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort zu erhalten.
  • Die Aussetzung des Zugangs zu Asylverfahren in Griechenland im Sommer 2025 und die daraus resultierende pauschale Inhaftierung von Schutzsuchenden hat nicht nur den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern offenbar auch die Europäische Kommission beschäftigt, die ein Rechtsgutachten erstellt haben lassen soll, in dem die Rechtmäßigkeit (oder womöglich Rechtswidrigkeit) des griechischen Vorgehens beurteilt wird. FragDenStaat verklagt die Kommission nun auf Herausgabe dieses Rechtsgutachtens und will überdies klären lassen, ob EU-Institutionen griechische Behörden unterstützt haben.
  • Das Oberlandesgericht Schleswig geht in seinem Beschluss vom 13. Mai 2026 (Az. 1 OAus 10/26) davon aus, dass im Strafvollzug in Polen systemische Mängel mit der Folge nicht menschenrechtskonformer Haftbedingungen existieren, so dass eine Auslieferung nach Polen für unzulässig zu erklären sei, wenn nicht durch konkrete Zusicherungen sichergestellt werden, dass keine keine menschenunwürdigen Haftbedingungen drohten.
  • Daniel Thym hat in der FASZ vom 24. Mai 2026 eine komplette Druckseite erhalten, um einmal mehr seine wohlbekannte Suada von den im Migrationsrecht erforderlichen radikalen Reformen auszubreiten, diesmal mit der griffigen Behauptung als Titel, dass „Grenzkontrollen keine Reformen [ersetzen]“. Er klagt über alles und jeden, etwa über „die Gerichte“, die ein „Nadelöhr“ seien, über die GEAS-Reform ohnehin, die dysfunktional sei, aber auch über die Politik, die ihm offenbar auch nicht mehr zuhört. Das Schöne an solchen Visionen ist, dass sie sich nicht an der Realität messen lassen müssen, sondern ganz im Gegenteil im Ungefähren bleiben können, ja müssen. Opa erzählt vom Krieg, sozusagen, die militärische Sprache ist jedenfalls schon da – von der „Ausgangssperre“ über den „Schutzschirm“, der wieder funktionstüchtig gemacht werden müsse, bis hin zur Lage, die einem „Stellungskrieg“ ähnele, in dem beide Seiten „Geländegewinne erzielen“ könnten. Ich plädiere für rhetorische wie inhaltliche Abrüstung.

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ISSN 2943-2871