Mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 (Az. 1 B 45.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. August 2023 (Az. 11 A 50/23.A) zurückgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Zulässigkeit der Rückführung von in Bulgarien anerkannten Schutzberechtigten nach Bulgarien, die Revision hatte erfolglos versucht, unter anderem einen Verstoß gegen die Denkgesetze bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das OVG geltend zu machen.
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