Griechenland schon wieder wegen unterlassener Seenotrettung verurteilt

In seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (Az. 17622/21, F.M. u.a. gg. Griechenland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen der Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) verurteilt. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf unterlassener Seenotrettung, als bei einem Schiffsunglück in der Ägäis im März 2018 16 Menschen starben und die griechische Küstenwache trotz zahlreicher Notrufe und Positionsdaten über 24 Stunden lang untätig blieb. Die anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft am Marinegericht von Piräus seien außerdem unzureichend gewesen und hätten gravierende Mängel aufgewiesen.

Es ist jetzt schon ein paar Monate her seit der letzten Verurteilung Griechenlands wegen der Verletzung der Menschenrechte von Schutzsuchenden auf See, aber ein Trost ist das nicht. Die Verurteilungen im März 2025, im Januar 2024 oder etwa im Juli 2022 zeichnen ein klares Bild und Muster von menschenfeindlicher und menschenrechtsfeindlicher Gesinnung bei griechischen Behörden, jedenfalls in den Jahren 2014 bis 2018, in denen sich die abgeurteilten Sachverhalte zugetragen haben. Dass es auch danach nicht besser geworden ist, zeigt zum Beispiel die Katastrophe von Pylos im Juni 2023 mit etwa 650 ertrunkenen Schutzsuchenden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871