In einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 informiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. OVG 12 B 7/24), in dem es davon ausgeht, dass die Ableistung des einjährigen Grundwehrdienstes in der Russischen Föderation für sich genommen nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung führe. Ebenso wenig sei eine Abschiebungsverbote rechtfertigende Gefahr hinreichend wahrscheinlich.
Das Oberverwaltungsgericht stellt sich damit gegen das Verwaltungsgericht Berlin, das sich wiederum zuvor in mehreren Urteilen gegen das Oberverwaltungsgericht gestellt hatte, und scheint die Situation von Wehrpflichtigen in der Russischen Föderation ähnlich zu bewerten wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg, das unlängst ebenfalls einen Anspruch auf subsidiären Schutz verneint hatte.



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