Rechtmäßigkeit von § 87e AsylG regelmäßig irrelevant

Es kann letztlich offenbleiben, ob die Vorschrift des § 87e AsylG eine hinreichend bestimmte oder bestimmbare Übergangsregelung enthält, oder wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen meint, aufgrund eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU führt, sagt das Verwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 6. Juli 2026 (Az. 5 A 48/26). Der Regelungsgehalt der alten Fassung des Asylgesetzes sei nämlich bei der gebotenen europarechtskonformen Auslegung regelmäßig mit den Verfahrensregelungen der Asylverfahrensrichtlinie kongruent, sodass die Rechtsgrundlagen austauschbar seien.

Dem VG Schleswig ist zuzustimmen, dass die Asylverfahrensrichtlinie und die alte Fassung des Asylgesetzes „regelmäßig“ inhaltlich korrespondieren werden, allerdings ist das nicht immer der Fall: Das VG Gelsenkirchen hatte in seinem Beschluss (dort Rn. 41ff.) etwa auf die in Art. 40 Abs. 4 Asylverfahrensrichtlinie enthaltene Öffnungsklausel bei Folgeanträgen hingewiesen („Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Antrag nur dann weiter geprüft wird, wenn..“).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871