Asylverfahrensrecht

  • Wegfall gerichtlichen Eilrechtsschutzes durch geänderten Neuerlass eines Bescheids

    Hat ein Gericht gemäß § 80 Abs 5 VwGO die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Bescheid angeordnet und wird der Bescheid danach, etwa zur Korrektur gerichtlich beanstandeter Fehler, durch die Behörde im Kern wesentlich geändert, so wird der Gerichtsbeschluss gegenstandslos und entfällt die Bindungswirkung analog § 121 Nr 1 VwGO, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem…

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  • Anforderungen an die Berichtigung fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungen

    Gilt infolge einer fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und berichtigt das Verwaltungsgericht diesen Fehler unter Rückgriff auf § 118 VwGO, wird dadurch die bei ordnungsgemäßer Belehrung geltende kürzere Frist nachträglich nicht stets in Gang gesetzt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Beschluss…

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  • Redaktionsversehen im Rückführungsverbesserungsgesetz

    Mit gesetzgeberischen Nachlässigkeiten im Rückführungsverbesserungsgesetz, nämlich in § 87 Abs. 2 Nr. 6 AsylG (im Leitsatz des Gerichts fälschlicherweise als § 87a AsylG bezeichnet), schlägt sich das Verwaltungsgericht Trier in seinem Beschluss vom 4. April 2024 (Az. 6 L 902/24.TR) herum. § 87 Abs. 2 Nr. 6 AsylG wurde durch das am 27. Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz eingeführt…

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  • Keine Annahme des Untertauchens ohne Sachverhaltsermittlung

    Will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren gemäß § 33 AsylG wegen Nichtbetreiben des Verfahrens einstellen, so muss es im Rahmen des gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 AsylG geltenden Untersuchungsgrundsatzes ausreichende eigene Feststellungen zu einem mutmaßlichen Untertauchen eines Schutzsuchenden treffen und darf sich nicht lediglich auf eine Mitteilung einer anderen Behörde stützen, sagt das…

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  • Neues zu den neuen Folgeanträgen

    Das Verwaltungsgericht Hamburg geht in seinem Beschluss vom 8. Mai 2024 (Az. 12 AE 1859/24) davon aus, dass seit Inkrafttreten des Rückkehrverbesserungsgesetzes vom 21. Februar 2024 gemäß § 71 Abs. 5 Satz 3 AsylG n.F. für Eilrechtsschutz gegen eine Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig auch bei unterbliebener erneuter Abschiebungsandrohung ein Antrag (nur) nach § 80 Abs. 5 VwGO auf…

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  • Neues zu offensichtlich unbegründeten Asylanträgen

    Mit der Neufassung von § 30 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz beschäftigen sich sowohl das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss vom 23. April 2024, Az. 4 L 353/24.WI.A) als auch das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 14. Mai 2024, Az. 5 AE 1954/24). § 30 AsylG regelt, wann unbegründete Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden dürfen. § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG,…

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  • Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Eilrechtsschutz

    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluss vom 17. April 2024 (Az. 15/24) eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die mit der Begründung erhoben worden war, dass ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin den Beschwerdeführer unter anderem in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 7 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt…

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  • Anhörungsmangel nicht stets auch Gehörsverletzung

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht sich in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az. 13 A 10157/24.OVG) dazu bemüßigt, erneut „dogmatisch trennscharf“ zwischen den verwaltungsverfahrensrechtlichen und speziellen asylverfahrensrechtlichen Regelungen zur Anhörung eines Betroffenen einerseits sowie der Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG andererseits zu unterscheiden. Eine fehlerhafte oder gar unterbliebene Anhörung…

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  • Vereinfachtes Berufungsverfahren in Bulgarien-Fällen rechtmäßig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen beiden Beschlüssen vom 5. April 2024 (Az. 1 B 7.24 und 1 B 15.24) keine Zweifel, dass die Durchführung von vereinfachten Berufungsverfahren gemäß § 130a VwGO durch das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Verfahren rechtmäßig war, in denen es um Anerkannten-Fälle mit Bulgarien-Bezug ging. Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren…

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  • Rückfragepflicht bei Terminsverlegungsanträgen

    Ein Verfahrensbeteiligter kann sich im Fall der Nichtbescheidung seines erstinstanzlich gestellten Terminsverlegungsantrags im späteren Berufungszulassungsverfahren nicht auf eine Verletzung des ihm nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO zustehenden rechtlichen Gehörs berufen, wenn er sich nicht durch eine Rückfrage bei Gericht über seinen bislang unbeschiedenen Verlegungsantrag informiert hat und er nicht ausnahmsweise darauf hat vertrauen…

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ISSN 2943-2871