Eine von der tadschikischen Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der deutschen Botschaft in Tadschikistan abgegebene diplomatische Zusicherung, einen tadschikischen Staatsangehörigen nach seiner Abschiebung aus Deutschland menschenrechtskonform zu behandeln, ist jedenfalls im entschiedenen Einzelfall nicht dazu geeignet, die beachtliche Gefahr der Folter oder unmenschlicher… Weiterlesen..