Nimmt ein Ausländer seine auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtete Untätigkeitsklage allein deshalb zurück, weil die Ausländerbehörde erklärt hat, dass dies Voraussetzung für eine zeitnahe Entscheidung und Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels sei, so liegt ein im Rahmen der Billigkeit anzuerkennender triftiger… Weiterlesen..