Nicht-vulnerablen, alleinstehenden, jungen und gesunden Frauen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, droht dort nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verelendung, meint das Verwaltungsgericht Augsburg in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. Au 1 S 25.35775). Immerhin würden vom… Weiterlesen..