Dass unterschiedliche Kammern eines Verwaltungsgerichts, oder verschiedener Verwaltungsgerichte, unterschiedliche Auffassungen zur Situation anerkannter Schutzberechtigter in anderen EU-Staaten haben können, ist weithin bekannt. Ein wenig ungewöhnlich ist demgegenüber, dass die Richterinnen und Richter einer einzigen Kammer nicht nur unterschiedliche Auffassungen haben,… Weiterlesen..