Dublin-Verfahren usw.
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Dublin-Überstellungen von Familien nach Italien möglich
In insgesamt 14 Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 26. September 2024 (Az. 4 LB 6/23, 4 LB 9/23, 4 LB 11/23, 4 LB 12/23, 4 LB 13/23, 4 LB 14/23 und 4 LB 22/23), am 4. Oktober 2024 (Az. 4 LB 2/23, 4 LB 5/23, 4 LB 15/23, 4 LB 16/23, 4 LB 17/23…
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Kein Flüchtigsein ohne Bescheid
Rechtsanwalt Marcel Keienborg berichtet in seinem Blog über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28. Oktober 2024 (Az. 10 L 927/24.A), wonach die wirksame Verlängerung einer Dublin-Überstellungfrist voraussetzt, dass eine entsprechende Überstellungsentscheidung bereits ergangen ist und der Betroffene davon Kenntnis hat. Ansonsten fehle es an der Kausalität eines Untertauchens für die Unmöglichkeit der Überstellung, weil…
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Grundsätzliche Bedeutung systemischer Schwachstellen in Frankreich
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2024 (Az. 10 LA 120/23) die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 5. September 2023 (Az. 15 A 1107/23) zugelassen, in dem das Verwaltungsgericht angenommen hatte, dass einer alleinerziehenden Mutter eines siebenjährigen Kindes bei einer Rückkehr nach Frankreich im Zeitraum zwischen ihrer Rückführung…
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Kölner Uneinigkeit über Kroatien
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln sieht in ihrem Beschluss vom 4. November 2024 (Az. 15 L 2089/24.A) ohne jegliche Auseinandersetzung mit der Sache keine hinreichend belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass Dublin-Rückkehrern in Kroatien illegale Pushbacks oder Kettenabschiebungen nach Bosnien und Herzegowina drohen. Immerhin zitiert der Beschluss, und zwar als Beleg für eine Mindermeinung, den Beschluss…
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Kein Rechtsschutzbedürfnis in Italien-Fällen
Die isolierte Aufhebung einer Abschiebungsanordnung in Dublin-Fällen, in denen die Zuständigkeit Italiens feststeht, die tatsächliche Durchführbarkeit der Dublin-Überstellung aber zweifelhaft ist, würde den Betroffenen nichts nützen, sondern vielmehr die Gefahr einer Verfestigung eines „refugee in orbit“-Szenarios mit sich bringen, meint das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 9. September 2024 (Az. M 10 K 24.50768).…
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Einstweiliger Rechtsschutz in Zweitantragsfällen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält es in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2024 (Az. 26 L 3021/24.A) angesichts des beim Europäischen Gerichtshofs anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens (Rs. C-123/23) für offen, ob § 71a AsylG europarechtskonform ist, und hat aus diesem Grund ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Abschiebungsandrohungen, die auf die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1…
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Folgenabwägung vor Abschiebung nach Griechenland
In seinem erfrischenden Beschluss vom 28. Oktober 2024 (Az. 7 L 1538/24.WI.A) führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Griechenland betreffenden Drittstaatenfall gleich eine ganze Reihe von innovativen Argumenten ins Feld, um im Ergebnis die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung anzuordnen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 2024 (Az. 2…
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Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig meint in seinem (insgesamt uninspirierten) Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az. 4 LB 2/23), dass keine systemischen Schwachstellen im Asylsystem Italiens aufgrund eines fehlenden Zugangs zum Asylverfahren oder unzureichender Aufnahmebedingungen vorliegen und dass davon auszugehen ist, dass alleinerziehende Personen bzw. Familien mit minderjährigen Kindern nach Stattgabe ihres Asylantrags in Italien zunächst für…
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Keine Dublin-Überstellung nach Kroatien
Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln bleibt in ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2024 (Az. 22 L 1985/24.A) bei ihrer bisherigen Rechtsprechung (siehe etwa HRRF-Newsletter Nr. 143), die einstweiligen Rechtsschutz gegen beabsichtigte Dublin-Überstellungen nach Kroatien gewährt. Die Praxis von Kettenabschiebungen von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina auf der Grundlage des zwischen diesen beiden Staaten getroffenen Rückübernahmeabkommens, von…
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Uneinigkeit zu Aufnahmebedingungen in Griechenland
Es herrscht Uneinigkeit unter deutschen Gerichten über die Situation anerkannter Schutzberechtigter in Griechenland, unter anderem innerhalb des Verwaltungsgerichts Berlin. Während die 34. Kammer in ihrem Beschluss vom 30. September 2024 (Az. 34 L 210/24 A) davon ausgeht, dass Schutzberechtigten in Griechenland bei einer Rückkehr im Regelfall eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe…