Solange die Höchstfrist von 21 Monaten zur Entscheidung über einen Asylantrag noch nicht erreicht ist, dürfen EU-Mitgliedstaaten die Sechsmonatsfrist für die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz, die in diesem Mitgliedstaat gestellt wurden, unter bestimmten Umständen auch mehrfach verlängern, sagt… Weiterlesen..