- Beim Europäischen Gerichtshof ist ein neues Vorabentscheidungsverfahren anhängig gemacht worden (Rs. C-182/26 PPU, Hardeker), in dem es um die Frage geht, wie der in Art. 5 Rückführungsrichtlinie 2008/115 geregelte Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten werden kann und muss, wenn für eine Abschiebung mehrere unterschiedliche Zielstaaten in Frage kommen.
- Im letzten Newsletter hatte ich über einige Äußerungen von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern berichtet, in denen Erfahrungen mit der 2023 neu eingeführten Tatsachenrevision (§ 78 Abs. 8 AsylG) geteilt wurden. In einer am 17. April 2026 bei LinkedIn veröffentlichten Reaktion hat Dr. Valentin Feneberg (Universität Lüneburg) eine differenzierte Meinung und spricht von einer durchwachsenen Wirkung der Tatsachenrevision.
- Im Blog EU Law Analysis berichten Eleonora Celoria, Andreina De Leo und Marcella Ferri am 17. April 2026 ausführlich über die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs in den drei Vorabentscheidungsverfahren C-706/25, C-707/25 und C-414/25, in denen es um die Frage geht, ob ein EU-Staat (nämlich Italien) Asylverfahren außerhalb der EU (nämlich in Albanien) durchführen darf, und berichtet Vasiliki Apatzidou über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 (Rs. C-50/24 u.a., Danané u.a.), in dem es um Grenzverfahren im Landesinneren ging.
- Der Volltext des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs München vom 9. April 2026 (Az. 10 BV 25.901) zur Rechtswidrigkeit von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ist jetzt verfügbar. Der Gerichtshof geht offenbar davon aus, dass solche Grenzkontrollen voraussichtlich auch nach dem neuen europäischen Recht rechtswidrig wären (s. Rn. 20 des Urteils).
- Ausgabe 2/2026 der ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht) ist jetzt online und bietet auf 8 Seiten zahlreiche Beiträge und Berichte vor allem zu aktueller migrationsrechtlicher Rechtsprechung.


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