- Das Kurzlehrbuch „Flüchtlingsrecht – Eine Einführung für die Soziale Arbeit“ von Marei Pelzer und Maximilian Pichl ist jetzt lieferbar. Es bringt auf 150 Seiten einen praxisnahen Einblick in das Flüchtlingsrecht und berücksichtigt bereits die neuen GEAS-Regeln.
- Im Blog von bordermonitoring.eu berichtet Marc Speer am 10. August 2026 über „Kein GEAS in Ceuta“, d.h. darüber, dass die neuen GEAS-Regeln in Ceuta offenbar ignoriert wurden. Er erläutert unter anderem, dass in Anwendung der neuen EU-Screening-Verordnung die Durchführung von Screening-Verfahren verpflichtend gewesen wäre.
- Das Sommerloch bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ist offenbar größer als gedacht, wenn Jochen Zenthöfer in einem dort am 7. August 2026 veröffentlichten Beitrag (Paywall) umfänglich darauf hinweisen darf, dass der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. 3 A 2624/25) zur Frage der Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 AufenthG bei einem mehrjährigen Voraufenthalt in einem Drittstaat „peinliche Copy-Paste-Fehler“ mit ChatGPT begangen habe. Tatsächlich wurde ChatGPT offenbar als Tool zur Recherche der Rechtslage in Georgien verwendet und wurden Links nicht durchgehend auf ihre inhaltliche Relevanz geprüft.
- Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht Ende Juli im Kontext der Afghanistan-Aufnahmezusagen ein willkürliches Handeln der Bundesregierung festgestellt hatte, nunmehr in einem knappem und nicht sehr enthusiastischen Beschluss vom 10. August 2026 (Az. OVG 6 M 158/26) Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt.



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