Dublin-Rundschreiben, Bindungswirkung, Anerkannten-Fälle und Tatsachenrevisionen

  • Februar 2024. Das OVG Münster legt dem EuGH Fragen zu den italienischen Dublin-Rundschreiben aus dem Dezember 2022 vor (HRRF-Newsletter Nr. 136).
  • April 2024. Der EuGH meint, dass es gegen Dublin-Ermessensentscheidungen keine Rechtsbehelfe geben muss (HRRF-Newsletter Nr. 142).
  • Mai 2024. Das VG Sigmaringen initiiert ein weiteres Vorabentscheidungsverfahren zu den italienischen Dublin-Rundschreiben (HRRF-Newsletter Nr. 165).
  • Juni 2024. Der EuGH definiert in zwei Urteilen, in welchem Umfang die Schutzgewährung in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden anderer Mitgliedstaaten bindet (HRRF-Newsletter Nr. 150).
  • September 2024. Das BVerwG nimmt in Anerkannten-Fällen eine Rückkehr im Regelfall im Familienverband an (HRRF-Newsletter Nr. 162).
  • November 2024. Das BVerwG entscheidet erstmals über Tatsachenrevisionen und erwartet nicht, dass nicht vulnerable Schutzberechtigte bei ihrer Rückkehr nach Italien in eine Lage extremer materieller Not geraten würden (HRRF-Newsletter Nr. 172).
  • Dezember 2024. Das BVerwG entscheidet über eine weitere Tatsachenrevision und meint, dass in Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für eine als international schutzberechtigt anerkannte alleinerziehende Mutter mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren besteht (Urteil vom 19. Dezember 2024, siehe die Pressemitteilung des Gerichts), der EuGH beantwortet die deutschen Vorlagefragen zu den italienischen Dublin-Rundschreiben und sagt, dass systemische Schwachstellen in einem Mitgliedstaat nicht allein deswegen festgestellt werden können, weil der zuständige Mitgliedstaat die Überstellungen von Asylbewerbern einseitig aussetzt (Urteil vom 19. Dezember 2024, siehe die Pressemitteilung des Gerichtshofs).

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ISSN 2943-2871