Offenbar die Sorge um das Gemeinwohl treibt den Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge um, wenn er in Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift für Ausländerrecht ausführt, dass er jeder neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „mit Bangen“ entgegensieht. Richter fühlten sich, so der Präsident, nur noch dem individuellen Schutz verpflichtet und brächten mit ihren „hochkomplexen und oftmals kaum mehr nachvollziehbaren Auslegungen“ Staaten und deren Verwaltungen an ihre Grenzen, so dass es dringend geboten sei, eine Möglichkeit zur Korrektur dieser Entscheidungen zu schaffen. Man muss fast Mitleid mit dem Präsidenten haben, und was sind dagegen die banalen Nöte von Schutzsuchenden, die sich vor Gerichten gegen kaum mehr nachvollziehbare und rechtswidrige Bescheide des Bundesamts wehren müssen und deren Schicksale vom Ausgang der Verfahren abhängen. Wenn der Präsident im gleichen Atemzug das seiner Ansicht nach derzeit „zynische Asylsystem“ anprangert, dann ist das zumindest unfreiwillig komisch.