Das Amtsgericht Ingolstadt nimmt es in seinem Beschluss vom 28. Mai 2025 (Az. 1 XIV 170/25 (B)) mit den zeitlichen Höchstgrenzen der Sicherungshaft gemäß § 62 Abs. 3, 4 AufenthG nicht so genau. Der Betroffene, ein afghanischer Staatsangehöriger, der sich… Weiterlesen..