Bei einer Rückkehr nach Griechenland bestehen für die Personengruppe der männlichen, jungen, alleinstehenden, erwerbsfähigen und gesunden anerkannt Schutzberechtigten grundsätzlich keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung ihrer Asylanträge als unzulässig, sagt die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in ihrem… Weiterlesen..