Dublin-Verfahren usw.
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Keine Dublin-Überstellung bei rechtzeitiger Antragsrücknahme
Das Verwaltungsgericht Hamburg ruft in seinem Beschluss vom 27. Mai 2024 (12 AE 1953/24) mit einem (fälschlicherweise § 34 AsylG statt § 34a AsylG zitierenden) Leitsatz in Erinnerung, dass der Erlass einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG ausgeschlossen ist, wenn der Ausländer seinen einzigen im Dublin-Gebiet gestellten Asylantrag zurückgenommen hat, bevor der für die Prüfung dieses Antrags zuständige…
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Keine systemischen Schwachstellen in Ungarn
In Ungarn lassen sich keine systemischen Schwachstellen des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens und im Falle der Zuerkennung internationalen Schutzes für gesunde, arbeitsfähige Personen feststellen, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 15. Mai 2024 (Az. 22 L 764/24.A). Trotz des weiterhin geltenden sogenannten „Botschaftsverfahrens“, wonach ein Schutzgesuch in Ungarn erst nach…
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Keine systemischen Mängel in Kroatien für anerkannte Schutzberechtigte
Personen, die in Kroatien als international Schutzberechtigte anerkannt worden sind, sind von rechtswidrigen Pushbacks nicht betroffen, meint der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Beschluss vom 6. April 2024 (Az. 2 A 1129/20.Z.A). Haupthindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Kroatien sei in der Praxis die Sprachbarriere, dabei sei es zumindest jüngeren Personen zuzumuten, sich über kostenlose…
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Systemische Mängel in Kroatien
Für im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Kroatien überstellte Schutzsuchende besteht jedenfalls dann die Gefahr, einer Kettenabschiebung und damit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK ausgesetzt zu sein, wenn die Schutzsuchenden zuvor über Bosnien-Herzegowina nach Kroatien eingereist sind, meint das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 24. April 2024…
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VG Gelsenkirchen bleibt bei seiner Linie zu Italien
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen führt in seinen beiden Urteilen vom 5. März 2024 (Az. 1a K 4401/23.A) und vom 16. April 2024 (Az. 1a K 3659/23.A) die Rechtsprechungslinie fort, die es im Februar 2024, nämlich mit Urteil vom 22. Februar 2024 (Az. 1a K 3331/23.A) begonnen hatte (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 136). Das Gericht geht nach…
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Keine Rechtsbehelfe gegen Dublin-Ermessensentscheidungen
Die Dublin-III-Verordnung und insbesondere ihr Art. 27 verpflichten die Mitgliedstaaten nicht, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung vorzusehen, die aufgrund der Ermessensklausel in Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung erlassen wurde, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. April 2024 (Rs. C-359/22). Eine Möglichkeit, diese Ermessensentscheidung im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überstellungsentscheidung anzufechten, beruhe vielmehr alleine…
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Systemische Mängel in Belgien
Ähnlich wie das Verwaltungsgericht Arnsberg (siehe HRRF-Newsletter Nr. 132) geht nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Az. 29 L 604/24.A) davon aus, dass das belgische Aufnahmesystem für Asylantragsteller hinsichtlich der Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen aufweist. Alleinstehenden Männern werde der Zugang zum Aufnahmesystem systematisch verweigert, wodurch ihnen…
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Bindungswirkung ausländischer Anerkennung als Flüchtling fraglich
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in seinem Beschluss vom 10. April 2024 (Az. 4 LZ 474/23 OVG) die Berufung in einem Verfahren zugelassen, in dem es um die Frage geht, ob die Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Staat bei nachfolgender Asylantragstellung in Deutschland die Anordnung einer Ausreisefrist sowie den Erlass einer Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat und eines…
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Keine ernsthafte Gefahr für vulnerable Schutzberechtigte in Italien
Der Verwaltungsgerichtshof München geht in seinem Urteil vom 21. März 2024 (Az. 24 B 23.30860) davon aus, dass auch vulnerablen Schutzberechtigten in Italien keine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht. Gerade für vulnerable Schutzberechtigte herrsche eine besondere Rückführungspraxis, die im Ergebnis dazu führe, dass den Betroffenen bei einer Rückkehr nach Italien mit beachtlicher…
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Keine systemischen Mängel in Lettland
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf geht in seinem Beschluss vom 22. März 2024 (Az. 14 L 485/24.A) davon aus, dass Asylsystem und Aufnahmebedingungen in Lettland für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel aufweisen. In Lettland existiere ein rechtsstaatliches Asylverfahren mit gerichtlicher Beschwerdemöglichkeit und gebe es keine greifbaren Anhaltpunkte dafür, dass Dublin-Rückkehrern eine menschenunwürdige Behandlung drohen würde. Wenngleich von Pushbacks…