Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht daran gehindert, ein im Jahr 2006 eingeleitetes Widerrufsverfahren erst 16 Jahre später, nämlich 2022, durch den Widerruf der Schutzgewährung abzuschließen, sagt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 21. November 2024 (Az.… Weiterlesen..