Die Abschaffung der bislang in § 10 Abs. 3 StAG geregelten „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren, die Ende Oktober 2025 aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen wurde, hat für auf die gestrichene Norm gestützte laufende Einbürgerungsverfahren die Folge, dass die Einbürgerungsanträge abzulehnen sind,… Weiterlesen..