Der Europäische Gerichtshof meldet sich in dieser Woche gleich dreimal zu Wort, nämlich zur Gewährung von Flüchtlingsschutz an „verwestlichte“ Frauen, zu den Konsequenzen der ungarischen Obstruktionspolitik im europäischen Asylrecht und zur Schutzgewährung für Flüchtlinge aus dem Gazastreifen. Die Zentrale Ausländerbehörde Essen agiert offenbar ohne Zuständigkeit und damit rechtswidrig, im Gazastreifen liegt immer noch keine ungewisse Lage vor und eine Wehrdienstentziehung in Syrien soll nicht zu drohender Verfolgung führen. Außerdem geht es um den Einsatz von Sonderbeauftragten bei Asylanhörungen, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungen, Feinheiten des Eilrechtsschutzes, die Konkurrenz eines unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts zu anderen Aufenthaltsrechten und um Ideen zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren.