Mit Antwort vom 13. Dezember 2024 (BT-Drs. 20/14272) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren in den Monaten Januar bis Oktober 2024 geht. Wie üblich enthält die Antwort, diesmal auf 56 Seiten, zahlreiche (zahllose) statische Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen. So hat etwa die „bereinigte Gesamtschutzquote“ in den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 61,3% betragen (S. 5) und wurden 0,1% der Asylanträge weiblicher Schutzsuchender aus Afghanistan abgelehnt (S. 19). In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 betrug die durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren 16,9 Monate im Fall der Anfechtung negativer Behördenentscheidungen zu Erst- und Folgeanträgen sowie 30,3 Monate im Fall der Anfechtung von Widerrufsentscheidungen. 23,9% aller gerichtlichen Eilanträge in Dublin-Verfahren waren erfolgreich (S. 30), Eilanträge in Dublin-Verfahren gemäß § 123 VwGO dauerten durchschnittlich 25,2 Tage, während Eilanträge gemäß § 80 Abs. 5 VwGO durchschnittlich 50,1 Tage dauerten (S. 30). In 32,6% aller vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschiedenen Verfahren wurden Rechtsmittel eingelegt, was 74.661 neue asylgerichtliche Klagen bedeutet (S. 36). Mit Stand 15. November 2024 waren an deutschen Gerichten 128.252 asylgerichtliche Verfahren anhängig, davon 30 am Bundesverwaltungsgericht (S. 37). Die meisten Verfahren hatte wie üblich das Verwaltungsgericht Berlin zu bearbeiten, nämlich 10.871 Verfahren, gefolgt vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (5.823 Verfahren) und vom Verwaltungsgericht München (5.594 Verfahren), die meisten zweitinstanzlichen Verfahren waren beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig (274 Verfahren), gefolgt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit 98 Verfahren (S. 37f.).