Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zur Konkurrenz von vorübergehendem Schutz und internationalem Schutz, einen Gehörsverstoß, die Lage in Syrien, die Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass von Rückkehrentscheidungen, ein Fehlverhalten eines verwaltungsgerichtlichen Sicherheitsdienstes und um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach Rücknahme eines Asylantrags.