Obdachlosigkeit, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Leistungseinschränkungen

  • Januar 2024. Der EGMR rügt einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK wegen der Obdachlosigkeit eines minderjährigen Schutzsuchenden in Griechenland in den Jahren 2018 und 2019 (HRRF-Newsletter Nr. 129).
  • April 2024. Der EGMR rügt einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK wegen der Zustände in Aufnahmezentren auf den griechischen Inseln in den Jahren 2019 und 2020 (HRRF-Newsletter Nr. 141).
  • Mai 2024. Der EGMR rügt einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK wegen der Behandlung eines unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden in Griechenland im Jahr 2019 (HRRF-Newsletter Nr. 146).
  • Juli 2024. Das BSG hat Zweifel, ob die in § 1a AsylbLG vorgesehenen Leistungseinschränkungen bei Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats mit der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar sind, und initiiert ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH (HRRF-Newsletter Nr. 156).
  • Oktober 2024. Der EGMR rügt einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK wegen der Zustände in Aufnahmezentren auf den griechischen Inseln in den Jahren 2019 und 2020 und wegen der Aufnahmebedingungen in der ungarischen Transitzone Röszke in den Jahren 2017 bis 2019 (HRRF-Newsletter Nr. 166).

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ISSN 2943-2871