Das neue Jahr fängt ja gut an: Unmittelbar vor Weihnachten waren zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zu verzeichnen, über die in dieser Newsletter-Ausgabe berichtet wird, darunter Entscheidungen zu einer weiteren Italien betreffenden Tatsachenrevision, über eine ebenfalls eine Tatsachenrevision betreffende Verfassungsbeschwerde und zur europarechtlichen Einordnung der italienischen Dublin-Rundschreiben. Außerdem geht es in dieser Ausgabe um Zweitanträge, die Wiederaufnahmebereitschaft Italiens, eine Bescheidersetzung im Berufungsverfahren, die Aussetzung von Verfahren bei anhängigen EuGH-Verfahren, Verwirrung bei der asylgerichtlichen Zuständigkeitskonzentration und um den vorzeitigen Entzug von fakultativem vorübergehendem Schutz.