Setzt der Begriff des Folgeantrags eigentlich voraus, dass zuvor, d.h. in einem früheren Asylverfahren, eine inhaltliche Prüfung des Schutzbegehrens stattgefunden hat? Und kommt es darauf an, ob das frühere Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wurde? So richtig klar ist das in… Weiterlesen..