GEAS-Reform

Grundsätzliche Informationen zur GEAS-Reform gibt es auf einer eigenen Übersichtsseite.

  • § 87e Abs. 2 AsylG ohnehin teilweise unionsrechtswidrig

    Soweit § 87e Abs. 2 AsylG vorsieht, dass die Statusverordnung für die Prüfung nach dem Asylgesetz nur in Bezug auf Anträge Anwendung findet, die ab dem 12. Juni 2026 eingereicht werden, ist diese Einschränkung im Hinblick auf die Prüfung internationalen… Weiterlesen..

  • Alles anders bei den Übergangsregelungen?

    § 87e Abs. 2 Satz 1 AsylG ordnet für das Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes in Bezug auf Anträge, die bis zum 11. Juni 2026 gestellt worden sind, die Geltung des Asylgesetzes in der bis zum Ablauf des 11.… Weiterlesen..

  • Unklares Übergangsrecht im Asylverfahren

    In seinem ausführlich begründeten Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 12 A 6816/25) geht das Verwaltungsgericht Oldenburg davon aus, dass für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland auch im illegalen Arbeitsmarkt keine Möglichkeit besteht, eine zumutbare Arbeitsstelle zu finden und so ihr… Weiterlesen..

  • Verwaltungsgericht bemängelt unzulängliche GEAS-Übergangsbestimmungen

    Da der deutsche Gesetzgeber einige verfahrensrechtliche Regelungen des Asylgesetzes zum 12. Juni 2026 aufgehoben hat, die neue Asylverfahrensverordnung 2024/1348 auf an diesem Tag bereits laufende Asylverfahren jedoch nicht anwendbar ist, müssen zur Schließung von Regelungslücken die insofern inhaltlich einschlägigen Bestimmungen… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das… Weiterlesen..

  • Bundestag streicht GEAS-Übergangsregelungen

    Der Bundestag will ausgerechnet am 12. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur „besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ verabschieden, in dem sich nach einer in dieser Woche kurzfristig im Innenausschuss erfolgten Ergänzung des Entwurfs (BT-Drs. 21/6393) die Aufhebung der in §… Weiterlesen..

  • Fragen zur GEAS-Reform? Es gibt Antworten!

    Mit dem 12. Juni 2026 kommt die GEAS-Reform in der Rechtsanwendungspraxis an: Zahlreiche neue Rechtsvorschriften und eine ungewohnte „Verzahnung“ von europäischem und deutschem Recht werfen spätestens dann Fragen auf wie: Was genau gilt jetzt schon oder noch nicht? Wie wird… Weiterlesen..

  • Liste der aussichtsarmen Herkunftsstaaten veröffentlicht

    Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2026 eine Liste derjenigen Herkunftsstaaten gemäß Art. 42 Abs. 1 Buchst. j Asylverfahrensverordnung veröffentlicht, für die die europaweite Anerkennungsquote derzeit nicht mehr als 20% beträgt. Zu diesen Herkunftsstaaten gehören etwa der Irak (18,4%), Pakistan… Weiterlesen..

  • Fachliteratur zur GEAS-Reform und ihrer Umsetzung

    Spätestens ab Juni 2026 wird erwartungsgemäß eine Vielzahl von Büchern und Beiträgen in Fachzeitschriften erscheinen, die sich mit der GEAS-Reform und ihrer Umsetzung in Deutschland beschäftigen werden. Während es wohl eine unmögliche Aufgabe sein würde, einen vollständigen Überblick über alle… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871