Rechtswidrige Haft und Haftbedingungen

  • Januar 2024. Der EGMR verurteilt Ungarn wegen der Inhaftierung von zwei minderjährigen Schutzsuchenden im Jahr 2016 (HRRF-Newsletter Nr. 133).
  • März 2024. Der BGH hält Gruppenanhörungen bei der Haftanordnung (HRRF-Newsletter Nr. 145) und zu kurze Besuchs- und zu lange Einschlusszeiten (HRRF-Newsletter Nr. 148) für rechtswidrig.
  • April 2024. Der EGMR rügt die willkürliche Inhaftierung eines Schutzsuchenden während seines Asylverfahrens in den Niederlanden im Jahr 2016 (HRRF-Newsletter Nr. 142), der BGH rügt die überlange Dauer eines Haftbeschwerdeverfahrens (HRRF-Newsletter Nr. 151).
  • Juni 2024. Der BGH rügt die um zwölf Tage verspätete Meldung des Aufgriffs eines unerlaubt eingereisten Ausländers (HRRF-Newsletter Nr. 157).
  • Juli 2024. Der EGMR rügt die Inhaftierung von Schutzsuchenden aus Gründen der nationalen Sicherheit in Zypern (HRRF-Newsletter Nr. 152).
  • September 2024. Der BGH hält die Benachrichtigung einer falschen Person über eine Haftanordnung für rechtswidrig (HRRF-Newsletter Nr. 164).
  • Oktober 2024. Der EGMR verurteilt Griechenland und erneut Ungarn wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung Schutzsuchender in den Jahren 2019 und 2020 (Griechenland) und 2017 bis 2019 (Ungarn) (beides HRRF-Newsletter Nr. 166) sowie Malta wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung minderjähriger Schutzsuchender in den Jahren 2022 und 2023 (HRRF-Newsletter Nr. 168), der BGH meint, dass bei Zurückweisungshaft kein anwaltlicher Vertreter gemäß § 62d AufenthG zu bestellen ist (HRRF-Newsletter Nr. 171) und dass nach unverschuldeter Nichtausreise kein Ausreisegewahrsam angeordnet werden darf (HRRF-Newsletter Nr. 172).

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ISSN 2943-2871