Rechtswidrige Haft und Haftbedingungen

  • Januar 2024. Der EGMR verurteilt Ungarn wegen der Inhaftierung von zwei minderjährigen Schutzsuchenden im Jahr 2016 (HRRF-Newsletter Nr. 133).
  • März 2024. Der BGH hält Gruppenanhörungen bei der Haftanordnung (HRRF-Newsletter Nr. 145) und zu kurze Besuchs- und zu lange Einschlusszeiten (HRRF-Newsletter Nr. 148) für rechtswidrig.
  • April 2024. Der EGMR rügt die willkürliche Inhaftierung eines Schutzsuchenden während seines Asylverfahrens in den Niederlanden im Jahr 2016 (HRRF-Newsletter Nr. 142), der BGH rügt die überlange Dauer eines Haftbeschwerdeverfahrens (HRRF-Newsletter Nr. 151).
  • Juni 2024. Der BGH rügt die um zwölf Tage verspätete Meldung des Aufgriffs eines unerlaubt eingereisten Ausländers (HRRF-Newsletter Nr. 157).
  • Juli 2024. Der EGMR rügt die Inhaftierung von Schutzsuchenden aus Gründen der nationalen Sicherheit in Zypern (HRRF-Newsletter Nr. 152).
  • September 2024. Der BGH hält die Benachrichtigung einer falschen Person über eine Haftanordnung für rechtswidrig (HRRF-Newsletter Nr. 164).
  • Oktober 2024. Der EGMR verurteilt Griechenland und erneut Ungarn wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung Schutzsuchender in den Jahren 2019 und 2020 (Griechenland) und 2017 bis 2019 (Ungarn) (beides HRRF-Newsletter Nr. 166) sowie Malta wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung minderjähriger Schutzsuchender in den Jahren 2022 und 2023 (HRRF-Newsletter Nr. 168), der BGH meint, dass bei Zurückweisungshaft kein anwaltlicher Vertreter gemäß § 62d AufenthG zu bestellen ist (HRRF-Newsletter Nr. 171) und dass nach unverschuldeter Nichtausreise kein Ausreisegewahrsam angeordnet werden darf (HRRF-Newsletter Nr. 172).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871