Der Europäische Gerichtshof stellt potenziell alle europarechtlich fundierten Rechtspositionen unter Missbrauchsvorbehalt, robuste Bibelkenntnisse helfen bei der Flüchtlingsanerkennung, ein Verwaltungsgerichtshof begründet seine Entscheidung auch mit einer Umfrage unter Flüchtlingen, ein US-amerikanischer Staatsbürger soll wegen der türkischen Staatsanhörigkeit von Familienangehörigen in die Türkei abgeschoben werden und eine Ausländerbehörde muss einen mit dem Aufenthaltszweck „Tourismus“ gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis jedenfalls dann hinterfragen, wenn die Antragstellerin schon zwanzig Jahre in Deutschland lebt. Außerdem geht es in dieser Woche um Ausnahmen zum vom Europäischen Gerichtshof geforderten Informationsaustausch zwischen nationalen Asylbehörden, um einen für einen Chancen-Aufenthalt relevanten Duldungsanspruch im Kirchenasyl, um eine Flucht aus der Ukraine mit einem Umweg über das Herkunftsland, um Leistungseinschränkungen in Dublin-Fällen, erneut um die Bezahlkarte, wieder einmal um die Auslieferung nach Ungarn und um Ergänzungen eines Haftantrags.